Deutsche Justiz: "E-Mail statt Briefpost und Aktenbock"

Das Projekt BundOnline2005 findet nun auch seinen Niederschlag bei der Justiz.

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Von
  • Torge Löding

"In Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist elektronischer Rechtsverkehr für eine moderne Justiz unerlässlich", kommentierte Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) den Beschluss des Bundeskabinetts zugunsten des von ihr vorgelegten Justizkommunikationsgesetzes. Der Gesetzentwurf regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

Die für die elektronische Kommunikation notwendige Technik sei sowohl bei Gerichten wie auch bei der Anwaltschaft weitgehend vorhanden oder kann mit einem vergleichsweise geringem Aufwand beschafft werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Anwälte müssen sich neben einem PC lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software beschaffen. Das Gericht richte einen elektronischen Gerichtsbriefkasten ein, an den ein Anwalt seine elektronisch signierten Schriftsätze schicken kann. Dort wird automatisch eine Eingangsbestätigung als Antwort generiert -- damit sei dieser Kommunikationsweg genauso sicher wie ein Einschreiben, aber sehr viel schneller.

Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Workflow bei Gericht. Durch das Gesetz wird der Zivilprozess, der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess und das Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassend für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet. Im Bereich des Strafverfahrens wird die Möglichkeit eröffnet, elektronisch zu kommunizieren. Das herkömmliche Prozessrecht geht von der Papierform aus und muss deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird.

Bei zwei Bundesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundespatentgericht, können bereits jetzt Dokumente elektronisch eingereicht werden. Ende dieses Jahres soll dies auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof möglich sein. (tol)