EU-Kommission will Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen vereinheitlichen

Zwar sollen die EU-Mitgliedsländer weiterhin selbst entscheiden können, ob sie die Ganzkörperscanner überhaupt einsetzen – wo die Technik zum Einsatz kommt, sollen nach dem Willen der Kommision aber einheitliche Standards gelten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat im Namen der Kommission am Dienstag einen eigentlich schon für April angekündigten Bericht (PDF-Datei) zum Einsatz von sogenannten Nacktscannern an europäischen Flughäfen vorgelegt. Festgehalten ist darin unter anderem, "dass Sicherheitsscanner als zuverlässiges und wirksames Mittel für Kontrollen angesehen werden können, mit dem sich metallische und nichtmetallische Gegenstände erkennen lassen, die von einer Person mitgeführt werden". Außerdem sei es möglich, "Bedenken bezüglich des Gesundheitsschutzes und der Respektierung der Grundrechte Rechnung zu tragen, sofern die Sicherheitsscanner unter angemessenen Bedingungen eingesetzt werden".

Derzeit nutzten verschiedene EU-Mitgliedstaaten die Ganzkörperscanner aber auf "unterschiedliche Weise", erklärt Kallas. EU-Rechtsvorschriften zur Scanner-Technologie (Terahertz- oder Röntgenstrahlung) und zu den Betriebsbedingungen gebe es bislang nicht, weshalb sich die Kommission für ein gemeinsames europäisches Konzept für Sicherheitsscanner ausspreche, "damit sichergestellt ist, dass Einsatz und Betrieb dieser Geräte, sofern sich Mitgliedstaaten dafür entscheiden, gemeinsamen Standards unterliegen, mit denen grundlegende Anforderungen an die Detektionsleistung festgelegt und gleichzeitig Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung europäischer Grundrechte und Gesundheitsschutzvorschriften zu gewährleisten".

Die Entscheidung, ob der Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen genehmigt wird, soll aber weiterhin jedes EU-Mitgliedsland selbst treffen können. Ihren Bericht will die Kommission jetzt dem Rat und dem Europäischen Parlament vorlegen und im Zuge der Erörterungen "gegebenenfalls Vorschläge für einen EU-Rechtsrahmen für den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughafen vorlegen". Ein erster Anlauf Brüssels, den Einsatz von Ganzkörperscannern ab 2010 generell per Rechtsrahmen zuzulassen, war vor zwei Jahren am Widerstand der Abgeordneten gescheitert. Eingesetzt werden Ganzkörperscanner in der EU derzeit unter anderem an den Flughäfen von Amsterdam, London und Rom. (pmz)