Kritische Infrastruktur: Bundeswehr soll Drohnen im Inland abschießen dürfen

Nach wiederholten Sichtungen verdächtiger Drohnen über Militär- und Industrieanlagen will die Bundesregierung rasch den Abschuss solcher Flugobjekte erlauben.

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Drohne mit Soldaten im Hintergrund

(Bild: Dmytro Sheremeta/Shutterstock.com)

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Gerade seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat die Bundesregierung in Deutschland einen deutlichen Anstieg an Drohnenvorfällen registriert. Spionage oder geplante Sabotageakte könnten dahinterstehen. Die Exekutive will es daher nun Berichten zufolge der Bundeswehr erlauben, solche unbemannten Flugobjekte etwa über Militär- und Industrieanlagen im Inland zur Gefahrenabwehr abzuschießen. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg bringen will. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) haben sich darauf grundsätzlich schon Mitte Dezember geeinigt.

Die Streitkräfte sollen zur Unterstützung der Polizeibehörden künftig mit Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge in gefährlichen Lagen vorgehen dürfen, schreibt etwa der Spiegel. Soldaten könnten dem Plan nach Drohnen etwa durch bodengestützte Flugabwehrsysteme abschießen. Auch der Einsatz von Kampfjets, die Drohnenmit Lenkflugkörpern neutralisieren könnten, solle möglich werden.

Die Regierung begründet die Initiative damit, dass es in Deutschland immer wieder zu illegalen Flügen unbemannter Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (Kritis) komme. Das bezieht sich etwa auf die Bereiche Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie. Diese würden mutmaßlich "von einem staatlichen Akteur zu Sabotagezwecken und womöglich terroristischen Zwecken durchgeführt", heißt es. Scharf zu schießen mit militärischen Mitteln sei daher potenziell das einzige effektive Gegenmittel.

Allein die Zahl der Drohnensichtungen bei der Bundeswehr stieg laut WDR und NDR von 172 im Jahr 2022 auf 446 im Jahr 2023. Die Sicherheitsbehörden vermuteten, dass Russland die Fluggeräte etwa dafür nutzt, um die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland auszuspionieren. Inzwischen seien teils über 100 km/h schnelle Drohnen bei Industrieparks, einem abgeschalteten Atomkraftwerk, einem LNG-Terminal, über dem BASF-Gelände in Ludwigshafen und dem Militärflugplatz Ramstein aufgetaucht. Es handle sich offensichtlich nicht um Quadrokopter von Hobbypiloten, sondern etwa um Starrflügler zum Erkunden größerer Gebiete mit hohen Fluggeschwindigkeiten.

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Das Luftsicherheitsgesetz gestattet es der Bundeswehr bisher nur, recht milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum fliegende Objekte abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Abschüsse zur Ergänzung polizeilicher Aktionen sollen nun vor allem infrage kommen, wenn ein katastrophaler Schaden oder Gefahr für Leib und Leben droht. Als Beispiele werden ein Flugzeug- oder Eisenbahnunglück, der Ausfall des Stromnetzes oder ein drohender Terroranschlag genannt.

(mki)