Raketenstarts in Nordsee: Regierung befĂĽrchtet massive Umweltbelastungen

Der privat geplante Weltraumbahnhof in der Nordsee mĂĽsse genau geprĂĽft werden sowie den naturschutzrechtlichen Anforderungen genĂĽgen, betont die Exekutive.

vorlesen Druckansicht 40 Kommentare lesen
Seegras im Meer mit leichtem Lichteinfall

(Bild: Damsea/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die von der German Offshore Spaceport Alliance (GOSA) ab 2026 nach einigen Verzögerungen geplanten Starts von Weltraumraketen von der Nordsee aus müssen sorgfältig geprüft werden. Dies erklärt die Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke. Grundsätzlich müsse das Vorhaben für einen Offshore-Weltraumbahnhof im Einzelfall konkret kontrolliert werden und den naturschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Da das von der Ampel-Koalition eigentlich angekündigte Weltraumgesetz nicht mehr habe beschlossen werden können, gebe es dafür derzeit aber gar keine federführende Behörde.

Die Umweltauswirkungen des maritimen Raketenstartplatzes könnten umfangreich sein, schreibt die Exekutive. Der Standort liegt nach Angaben der GOSA im Bereich der Doggerbank in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit direkt in oder in unmittelbarer Nähe zu einem Naturschutzgebiet. Diese Sandbank sei ein wichtiges Fortpflanzungsgebiet für Schweinswale, weiß das federführende Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Schall durch Raketenstarts könne je nach Entfernung zu einer permanenten oder temporären Hörschwellenverschiebung führen oder die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten stören. In der sensiblen Zeit der Reproduktion und Jungenaufzucht drohe durch starke Lärmereignisse potenziell gar eine Trennung von Mutter-Kalb-Paaren, was für die Jungtiere tödlich sei.

Je nach Größenordnung und Häufigkeit von Raketenstarts könnten auch See- und Rastvögel in dem Gebiet erheblich gestört werden, ist der Antwort zu entnehmen. Um die Umweltfolgen bewerten zu können, müssten daher die Lärmemissionen unter Wasser, die emittierten Schadstoffe und Abfälle sowie alle Einflüsse auf Arten und Lebensräume beachtet werden.

"Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig", stellt das BMWK klar. Abweichend davon könne "unter engen Voraussetzungen eine Ausnahme für die Zulassung des Projekts erteilt werden". Das Projekt müsse dafür "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig" sein. Ferner dürfe es "keine zumutbaren Alternativen" geben, um den verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen.

Sollten die Starts von einer stationären Plattform ausgeführt werden, ist laut der Regierung das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb nach dem Seeanlagengesetz. Für mobile Anlagen gelte dieses aber nicht. Ob Besonderheiten bei einer mobilen Plattform vorlägen, die regelmäßig am gleichen Standort genutzt werde, könne nicht abstrakt beantwortet werden. Es gebe derzeit keine weltraumrechtliche Regulierung für Orbitalstarts von deutschen Schiffen aus oder auch für den Betrieb einer solchen Starteinrichtung an sich.

Videos by heise

Die GOSA rechnet mit einem rasant steigenden Markt mit rund 1000 jährlich ins All zu schießenden Satelliten noch in diesem Jahrzehnt. Bundesregierung und der Bundestag unterstützten das Vorhaben, für das der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) 2019 die gedankliche Initialzündung gab, zunächst mit einem Haushaltsbeschluss und einem Volumen von 2 Millionen Euro bis 2025. Die Ampel zeigte sich später aber skeptisch. Vor- und Nachteile eines eigenen deutschen Startplatzes für Trägerraketen beleuchtete jüngst das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag (TAB).

(nen)