eGK: Vierteljährliche Online-Prüfung kommt in den Bundestag

Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, Online-Services anzubieten, mit denen Ärzte und Krankenhäuser die Gültigkeit von elektronischen Gesundheitskarten per Stammdatenabgleich prüfen können. Diese Online-Überprüfung soll allerdings nur vierteljährlich und nicht wie zunächst geplant bei jedem Arztbesuch durchgeführt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch über die Herstellerabschläge für Medikamente und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beraten. Dabei wurde ein "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" abgesegnet, das am kommenden Freitag zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wurde. Zur beschleunigten Einführung der eGK sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, Online-Services anzubieten, mit denen Ärzte und Krankenhäuser die Gültigkeit der Karten mit einem Stammdatenabgleich prüfen können. Diese Online-Überprüfung soll allerdings nur vierteljährlich und nicht wie zunächst geplant bei jedem Arztbesuch durchgeführt werden. Gegen diesen Kompromiss laufen die Gegner der eGK Sturm.

Vorrangig geht es bei dem vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Gesetz um Herstellerrabatte für Arzneimittel ohne Festbetrag, wobei eine Regelung gefunden werden musste, die mit der EU-Transparenzrichtlinie bei Arzneimittelpreisen in Einklang steht. Im Rahmen dieser Beratungen wurde die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich fixiert. Die heute schon bestehende Verpflichtung der Krankenkassen, den Kartenmissbrauch durch Maßnahmen zu begegnen (Foto auf eGK) wird mit dem Gesetz um die Verpflichtung der Kassen ergänzt, "Online-Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten bei den Krankenkassen überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können". Mit Leistungserbringern sind im Gesundheitsvokabular Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser gemeint.

Die neue gesetzlich fixierte Verpflichtung der Krankenkassen zwingt umgekehrt die Ärzte dazu, diese Online-Anbindung auch ihrerseits einzurichten. Allerdings wurde im Ausschuss der Kompromiss gefunden, dass die Stammdatenprüfung nur vierteljährlich durchgeführt werden soll, um den Arbeitsablauf in den Praxen nicht zu blockieren. Durch die Prüfung sollen ungültige, verlorene oder als gestohlen gemeldete Karten erkannt werden. Anträge der Oppositionsparteinen Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion auf eine Untersuchung, ob der Schutz sensibler Daten beim Abgleich gefährdet ist, wurden abgelehnt. Passiert das neue Gesetz den Bundestag, wird es am 9. Juli im Bundesrat beraten (es ist jedoch nicht zustimmungspflichtig) und könnte dann bereits am 1. August in Kraft treten.

Gegen das Gesetz hat sich das breite Bündnis "Stoppt die e-Card" mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Rösler gewandt. In dem Brief wird der Minister aufgefordert, die Einführung der eGK "durch eine Hintertür" zu verhindern. Das Bündnis stört sich vor allem an der Belastung der Ärzte mit IT-technischen Problemen: "Falls die Rückmeldung negativ ist, müssen die Kranken finanziell sofort Vorkasse leisten. Egal, ob der Grund der negativen Rückmeldung zutreffend, nicht zutreffend oder einfach im Nichtfunktionieren des riesigen Datennetzes begründet ist." Außerdem seien die Datennetze ungenügend aufgebaut. Dort, wo keine DSL-Leitungen zur Verfügung stehen, könnten Online-Wartezeiten von bis zu 20 Minuten pro Gesundheitskarte die Arbeit blockieren. Schließlich seien Arzt und Zahnarztpraxen keine "Patientenkontrollstellen" im Auftrag der Krankenkassen. (pmz)