US-Kabelnetzbetreiber muss Kundendaten an RIAA herausgeben

Die Musikindustrie darf laut einem aktuellen Urteil von Cablevision Kundendaten von unbekannten Tauschbörsen-Teilnehmern verlangen. Allerdings müssen die Musikfirmen einen konkreten Gesetzesverstoß nachweisen.

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Ein US-amerikanisches Gericht hat entschieden, dass die Recording Industry Association of America (RIAA) vom Kabelnetzbetreiber Cablevision die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen kann. Eine Person, die sich hinter einer IP-Nummer verberge, über die Copyrights verletzt wurden, könne nicht das im ersten Zusatz zur US-Verfassung verankerte Recht auf Anonymität und freie Rede in Anspruch nehmen. Ermittler der Musikindustrie hatten bei Cablevision 40 unbekannte Breitband-Kunden ausgemacht, die Musik im Internet anboten, und von Cablevision die Herausgabe von Kundendaten verlangt.

Verfahrensbeobachter sehen in den Ausführungen des Richters Denny Chin die ausführlichsten, die je in einem Verfahren der Musikindustrie zur Herausgabe von Kundendaten gemacht wurden. Der erste Verfassungszusatz werde aber nicht gänzlich ausgehebelt: Unternehmen, die Kundendaten erfahren wollen, müssen einen konkreten Gesetzesverstoß nachweisen.

Im Dezember 2003 hatte der Telefonie-Anbieter und Internet-Provider Verizon vor einem Berufungsgericht in einem ähnlichen Fall gegen die Musikindustrie gewonnen -- die RIAA hatte in diesem Fall aber die Herausgabe von Kundendaten verlangt, ohne bereits Klagen gegen Unbekannt (John-Doe-Verfahren) wegen der inkriminierten Urheberverstöße eingereicht zu haben. Verizon hatte argumentiert, das bestehende Copyright-Gesetz (DMCA) reiche nicht aus, um das Verlangen der Plattenfirmen zu legitimieren. Durch die Herausgabe der Daten werde ein Präzedenzfall geschaffen, der dem Recht auf freie Meinungsäußerung im First Amendment der US-Verfassung widerspreche. (anw)