Informationsportal zu Arbeitslosengeld II

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband will ausführliche Informationen zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bieten. Der Bundesdatenschützer sieht sich unterdessen von der Bundesagentur für Arbeit übergangen.

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Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sieht einen enormen Informationsbedarf von Betroffenen und Behörden zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Daher hat der Verband nun ein Online-Informationsportal eröffnet, mit dem er umfassend über die neue Gesetzgebung informieren will. Auch gibt es dort Verweise auf bisherige Informationsquellen und Hintergründe. Das so genannte Arbeitslosengeld II wird zum 1. Januar 2005 eingeführt.

"Mit unserem breiten Informationsangebot wollen wir dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten abzubauen und die Betroffenen frühzeitig auf die Änderungen aufmerksam machen", so der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Dr. Ulrich Schneider. Mitarbeiter haben häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet. Darüber hinaus gibt es ein Verzeichnis von Beratungsangeboten vor Ort.

Unterdessen hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in einem Gespräch mit der Zeit die Bundesagentur für Arbeit weiter kritisiert. Ihm gehe die Änderung der Formulare für das Arbeitslosengeld II für den Datenschutz nicht weit genug. "Das Grundproblem, dass der Arbeitgeber des Angehörigen von der Tatsache der Antragstellung erfährt, bleibt bestehen", heißt es in einer Vorabmeldung für die morgige Ausgabe. Schaar meint zudem, beim Entwurf der Formulare übergangen worden zu sein: "Ich bin an der Entwicklung der Formulare leider nicht beteiligt worden, obwohl dadurch manche Probleme vielleicht gar nicht erst aufgetaucht wären." (anw)