VeriSign-Klage wegen Sitefinder abgewiesen

Verisign hat mit den Versuchen, seinen umstrittenen DNS-Wildcard-Dienst bei Anfragen nach nicht vergebenen Adressen oder Vertippern doch noch durchzusetzen, auch vor Gericht kein Glück.

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Von
  • Jürgen Kuri

VeriSign hat kein Glück mit seinem Sitefinder-Dienst: Nun hat ein US-Gericht auch eine Wettbewerbsklage gegen die DNS-Verwaltung ICANN abgewiesen, die VeriSign wegen des Verbots von Sitefinder angestrengt hatte.

Im September vergangenen Jahres hatte VeriSign mit dem Sitefinder Anfragen nach nicht vergebenen .com- und .net-Adressen oder auch bei einfachen Vertippern bei der Adress-Eingabe auf seinen eigenen Suchdienst umgeleitet. Dieser "Service" geriet schnell in die Kritik auch bei den Standardisierungsgremien des Internet; auf Druck der ICANN wurde er Anfang Oktober 2003 vom Netz genommen. Im Februar ging VeriSign gegen ICANN vor Gericht, um sich gegen das Verbot des Sitefinder-Dienstes zu wehren: ICANN habe sein Mandat als technisches Koordinierungsgremium überschritten und geriere sich mehr und mehr als De-facto-Regulierer, hieß es bei VeriSign. Die Organisation habe die Einführung neuer Angebote und den Wettbewerb behindert.

Die ICANN selbst sah das natürlich ganz anders und blieb bei dem umstrittenen Sitefinder-Dienst hart. In einem 85-seitigen Gutachten schrieben Experten der Internet- und DNS-Verwaltung dem Sicherheits- und DNS-Registry-Unternehmen VeriSign harsche Worte ins Stammbuch: Zwar habe VeriSigns Handlungsweise nicht zu einem Zusammenbruch des Netzes geführt, "aber sie hat doch fundamentale Architekturprinzipien und eingeführte Verhaltensmaßstäbe und anerkannte Praxis verletzt, die für Stabilität sorgen sollen".

Richter A. Howard Matz vom Central District Court in Kalifornien schloss sich der Ansicht der ICANN nun an und wies die Klage von VeriSign ab: Die Argumente der Firma seien unzulänglich; es gebe nichts konspiratives oder wettbewerbswidriges an einem Entscheidungsprozess, der Hinweise und Eingaben von Beratungsgruppen berücksichtigt. VeriSign hatte dagegen argumentiert, der Entscheidungsprozess der ICANN ermögliche es Konkurrenten, auf die Anträge von VeriSign zu neuen Diensten zu reagieren und so den Wettbewerb zu beeinflussen. (jk)