Leistungsschutzrecht soll "Snippets" erfassen

In einem Eckpunktepapier drängen Verlegerverbände auf einen stärkeren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet als bisher bekannt. Einen Gesetzesentwurf soll es zunächst nicht geben.

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Die deutschen Verleger wollen den Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet stärker ausweiten als bisher bekannt. Laut einem auszugsweise vom Blog Netzpolitik veröffentlichten Eckpunktepapier der Branchenverbände VDZ und BDZV sollen "auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc." schutzwürdig sein, soweit sie "einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe" in Verbindung mit dem Titel eines Presseerzeugnisse dienten. Bisher hatte es geheißen, dass beispielsweise nur die Übernahme eines kompletten Vorspanns ohne Einbettung in ein eigenes Werk leistungsschutzrechtliche relevant sein solle.

Einer der Hauptstreitpunkte bei der Ausgestaltung des von Schwarz-Gelb geplanten neuen Leistungsschutzrechts für Pressetexte ist die Behandlung sogenannter Snippets durch Suchmaschinen oder Nachrichten-Aggregatoren wie Google News. Es geht dabei um die Frage, wie umfangreich die automatischen Auszüge aus geschützten Texten sein dürfen.

Der VDZ-Rechtsexperte Christoph Fiedler hält "70 bis 80 Prozent" der Kurzauszüge in allgemeinen Trefferlisten von Suchmaschinen und nahezu alle längeren Snippets in Nachrichten-Angeboten für urheberrechtlich geschützt. Auf Ausnahmeregelungen des Urheberrechts für Zitate oder zur tagesaktuellen Berichterstattung könnten sich die Suchmaschinen-Betreiber nicht berufen, da sie selbst keine schützenswerten Angebote erstellten. Auch Überschriften seien bereits urheberrechtlich geschützt, weil da "viel kreative Energie" drin stecke.

Das Leistungsschutzrecht sei nun in seiner Breite "mindestens parallel zu fassen zum Urheberrecht", begründete Fiedler die Forderungen aus dem Eckpunktepapier gegenüber heise online. Der Schutz solle so auf jeden Fall "auf alle Snippets erstreckt werden", damit eine konkrete Einzelfallprüfung der Höhe der kreativen Leistung nicht mehr durchgeführt werden müsse. Ausgerüstet mit dem neuen Recht wollen die Verleger "gewerblichen Nutzern" Lizenzvereinbarungen anbieten. Diese müssten dann für die Darstellung geschützter Texte etwa auf Computerbildschirmen oder anderen Vervielfältigungsgeräten zahlen.

Fiedler wehrte sich zugleich gegen die Interpretation der Forderungen als Versuch zur "Monopolisierung" von Sprache. Es dürfe nicht vergessen werden, dass das Schutzrecht nur "in Anbindung an ein Presseerzeugnis" und entsprechender Namensnennung gelten solle. Es würde also immer auf die konkrete Verwendung der Textauszüge ankommen. Insgesamt gebe es "viele wichtige Dinge noch zu diskutieren" rund um das geplante Leistungsschutzrecht, gab der Jurist der Einschätzung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) recht. Die Wünsche der Verleger dürften aber auch nicht immer vorschnell als "schreckliche Einschränkung des Internet" dämonisiert werden.

Mit Vertretern von Verbänden soll über das Vorhaben bei einer nicht-öffentlichen Anhörung im Justizministerium Ende Juni debattiert werden. Entgegen bisheriger Ankündigungen werde es dazu von Verlegerseite keinen konkreten Gesetzesentwurf geben, stellte Fiedler klar. Leutheusser-Schnarrenberger selbst habe jüngst betont, dass ein solcher Vorstoß letztlich aus dem eigenen Hause kommen und nicht von außen zugeliefert werde. Das Referenten- und spätere Kabinettspapier dürfte dann voraussichtlich Gegenstand weiterer Anhörungen unter Einschluss der Öffentlichkeit sein. (vbr)