Trunkenheit am Steuer einer Drohne: Schwede verurteilt

Ein Schwede wurde erwischt, wie er unter Alkoholeinfluss eine Drohne steuerte. Er wurde verurteilt – ein bisher einmaliger Fall in Schweden.

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(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In Schweden wurde ein 55-jähriger Mann wegen Trunkenheit am Steuer einer Drohne von einem Bezirksgericht verurteilt. Bei der Tat wies sein Blut einen Alkoholgehalt von 0,69 Promille auf. Der Mann musste eine Geldstrafe zahlen. Es handelt sich um die erste strafrechtliche Verurteilung wegen Fliegens einer Drohne bei Trunkenheit in Schweden.

Der Mann hatte im Juli 2024 mit seiner Drohne Luftaufnahmen bei einer Oldtimer-Veranstaltung in Rättvik in der schwedischen Region Dalarna machen wollen. Für diesen Ort galt jedoch eine vorübergehende Flugverbotszone, sodass ein Überflug des Veranstaltungsgeländes nicht erlaubt war.

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Während der Überwachung des Flugverbots durch die Polizei mit einer Drohne bemerkten die Beamten das Flugobjekt. Daraufhin suchten sie nach dem Drohnenpiloten. Als sie ihn auffanden, stellten sie fest, dass der Mann, der die Drohne gesteuert hatte, alkoholisiert war. Eine Probe ergab einen Blutalkoholgehalt von 0,69 Promille. Der Mann behauptete später, die Drohne gar nicht geflogen zu haben. Das soll ein Freund getan haben, den die Polizei allerdings nicht vorgefunden hatte.

Ein schwedisches Bezirksgericht hielt es für erwiesen, dass der Mann die Drohne unter Alkoholeinfluss gesteuert hatte. Dabei hätten Menschen zu Schaden kommen können. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 32.000 Schwedischen Kronen, etwa 2792 Euro, zahlbar in 80 Tagessätzen zu je 400 schwedischen Kronen.

Das Gericht hatte bei seiner Entscheidung den gleichen Strafrahmen angelegt, wie er auch fĂĽr Trunkenheit am Steuer eines Fahrzeugs gilt. In Schweden ist ein Blutalkoholgehalt von mehr als 0,2 Promille am Steuer strafbewehrt. Ab 1,0 Promille liegt ein schweres Vergehen vor.

In Deutschland ist das Fliegen einer Drohne unter Alkohol- und Drogeneinfluss explizit verboten. Es gilt dabei die 0,5 Promille-Grenze.

(olb)