Verbot für Quecksilberdampflampen in Beamern
Ich habe gehört, dass ab dem 25. Februar 2025 Quecksilberdampflampen in Beamern EU-weit verboten sind. Muss ich nun meinen alten Beamer entsorgen?
Ich habe gehört, dass ab dem 25. Februar 2025 Quecksilberdampflampen in Beamern EU-weit verboten sind. Muss ich nun meinen Beamer entsorgen und mir einen neuen mit LED- oder Laserlicht anschaffen?
Nein, müssen Sie nicht. Tatsächlich sehen die EU-Quecksilber-Verordnungen (EU) 2017/852 und die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ab dem genannten Datum ein Herstellungs- und Importverbot (kein Verkaufsverbot) für Hochdruck-Quecksilberdampflampen (HQL) mit einem Lichtstrom von weniger als 2000 Lumen vor. Es läuft aber bereits ein Antrag der Industrie auf eine Fristverlängerung. Der Antrag alleine wird den Termin für das Importverbot um voraussichtlich 12 bis 18 Monate verschieben.
Für Quecksilberdampflampen mit mehr als 2000 Lumen soll das Verbot zudem erst ab dem 25. Februar 2027 greifen. Zu diesem Termin gibt es zwar bislang noch keinen Antrag zum Aufschub; es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass einer gestellt wird.
Da die Lampen mit fortschreitender Nutzung immer dunkler werden, besorgen Sie sich am besten zeitnah eine oder mehrere Ersatzlampen. Die sind nach wie vor im Handel erhältlich. Wenn Sie die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Geräts erwägen, entscheiden Sie sich sinnvollerweise für ein Modell mit modernerer Beleuchtungstechnik wie LED oder Laser.
(ciw)