Bundesregierung will EinfĂĽhrung digitaler Pflegeanwendungen erleichtern

Im Gegensatz zu digitalen Gesundheitsanwendungen sieht es bei den Pendants fĂĽr den Pflegebereich mau aus wegen hoher Kosten fĂĽr Nachweise. Berlin will handeln.

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(Bild: file404/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Bundesregierung legt Wert darauf, "dass hochwertige digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gelangen". Das betont das federführende Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. DiPA können demnach dazu beitragen, "Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder in den Fähigkeiten von pflegebedürftigen Menschen zu mindern".

Den Weg für Pflege-Apps ebnete das Bundeskabinett schon 2021 mit einem Gesetzentwurf "zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege". DiPA sollten demnach zeitnah helfen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder das Risiko für Stürze zu verringern. Doch auch über zwei Jahre nach dem Einrichten eines offiziellen DiPA-Verzeichnisses ist dieses noch leer – während digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) als Apps auf Rezept längst in recht großer Zahl verfügbar sind und rege eingesetzt werden.

Diese Entwicklung erklärt die Regierung so : "Es wird es in der Praxis als Herausforderung angesehen, die Studien zum Nachweis des pflegerischen Nutzens einer DiPA zu refinanzieren." Die Kosten, die den Herstellern für die dafür nötigen Studien entstünden, könnten aufgrund des gedeckelten Leistungsbetrags, der 53 Euro einschließlich ergänzender Unterstützungsleistungen betrage, nicht refinanziert werden. Um dem zu begegnen, gebe es Rufe nach einem Erprobungsjahr für DiPA analog zu DiGA. Dieses Anliegen habe die Regierung "in modifizierter Form" mit ihrem Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz im Dezember aufgegriffen.

Die Initiative sieht vor, dass der insgesamt zur Verfügung stehende Leistungsbetrag für Pflege-Apps und ergänzende Unterstützungsleistungen auf monatlich bis zu 70 Euro steigt. Weiter heißt es in dem Entwurf: Nach geltendem Recht entstehe der Anspruch auf eine DiPA erst mit deren Eintrag im einschlägigen Verzeichnis. Die Vergütungsverhandlungen zwischen Herstellern und Kostenträgern fänden danach statt. Dies habe den erheblichen Nachteil, dass der endgültige Preis erst mit Abschluss dieser Gespräche feststehe. Beide Prozesse sollen daher künftig parallel laufen. Mit einem Beschluss des Entwurfs durch den Bundestag vor der Neuwahl ist nicht mehr zu rechnen. Das BMG empfiehlt daher, den Vorschlag in der kommenden Legislatur wieder aufzugreifen.

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Generell gibt es Anzeichen, dass Gesundheits-Apps den Nutzern wenig helfen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigte sich nach mehrjährigen Erfahrungen mit der Verschreibung von DiGA wiederholt ernüchtert über die bisherige Bilanz. Für die Mehrheit der Apps auf Rezept hätten nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis "keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden können". Das BMG unterstreicht nun: "Ein Nachweis des pflegerischen Nutzens ist aus Sicht der Bundesregierung für eine Finanzierung der DiPA aus Mitteln der Solidargemeinschaft der Pflegeversicherten auch in Zukunft unerlässlich." Es habe daher Anfang 2024 Fachgespräche mit den betroffenen Interessensvertretern durchgeführt, um die skizzierte Lösung zu erarbeiten.

(akn)