Bürgerrechtler warnen vor US-Gesetz gegen "Verleitung zu Copyright-Verletzung"

Nach Meinung der Rechtsanwälte der Electronic Frontier Foundation würde etwa Apples Musikplayer iPod illegal, wenn der "Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004" Rechtskraft erlangte.

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Von
  • Jürgen Kuri

Schweres Geschütz fahren die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation gegen den Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004 auf: Ihrer Meinung nach würde Apples portabler Musikplayer iPod illegal, wenn der Gesetzentwurf rechtskräftig würde. US-Senator Orrin Hatch, Vorsitzender des Justizausschusses des Senats, ist Autor des Gesetzentwurfs, mit dem er erreichen will, dass jeder, der bewusst Copyright-Verletzungen ermöglicht oder dazu verleitet, juristisch für die dadurch entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann. Hatch begründet den Vorstoß damit, dass in Tauschbörsen Kinder zu Rechtsverletzungen verleitet würden, was nicht hinnehmbar sei.

Der Gesetzentwurf, der am Dienstag im US-Senat eingebracht wurde, soll erreichen, dass jeder, der bei der Copyright-Verletzung "aids, abets, induces, counsels, or procures" (hilft, Beihilfe leistet, verleitet oder sie vermittelt) für die Folgen haftbar zu machen ist.

Bereits am vergangenen Wochenende warnten die Bürgerrechtler nach dem Bekanntwerden der Pläne für das Gesetz, sowohl Anbieter von Filesharing-Tools als auch Hersteller von Geräten, die zum Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden können, würden nach diesem Gesetzentwurf plötzlich verantwortlich gemacht für Rechtsverletzungen, die Anwender ihrer Soft- oder Hardware begehen. Nun setzt die EFF noch einmal eins drauf: Ihre Rechtsanwälte hätten sich einfach einmal überlegt, wen sie denn nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfs verklagen könnten -- und setzten eine Pseudo-Klageschrift gegen Apple, Toshiba und den US-Newsdienst CNet auf.

Bis zu eine Million US-Dollar Schadensersatz pro Monat könnte den betroffenen Firmen dann drohen, meint die EFF: Apple verleite durch das Gerät zum Download aus P2P-Tauschbörsen, Toshiba unterstütze dies durch den Bau der iPod-Festplatte und CNet habe den Lesern in Berichten über den iPod erklärt, wie man Dateien auf den Player übertrage. Damit hätten sie alle drei wissentlich zu Copyright-Verletzungen verleitet.

Die EFF greift noch einmal auf die Argumentation zurück, der Gesetzentwurf von Hatch widerspreche dem Sony-Betamax-Urteil des obersten Gerichtshofs. Danach kann man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten, wenn man nicht direkt daran beteiligt ist. Nur, weil ein Gerät neben seinem eigentlichen Zweck auch zu Rechtsverletzungen genutzt werden könne, dürfe man den Hersteller nicht für solche Anwendungen haftbar machen.

Hatch hatte solchen Bedenken allerdings bereits widersprochen: Das Gesetz solle die so genannte Sony-Betamax-Entscheidung des obersten US-Bundesgerichts nicht ersetzen oder einschränken. Die EFF allerdings glaubt nicht daran, dass dies der Realität standhält: Die Rechteverwerter würden sich an den Buchstaben des Gesetzes halten, und der lässt nach Ansicht der Bürgerrechtler auch Klagen beispielsweise gegen die Gerätehersteller zu.

Hatch will mit dem Gesetzentwurf auf jeden Fall erreichen, dass etwa Hersteller von P2P-Software für die seiner Ansicht nach wissentlich von ihnen in Kauf genommenen Urheberrechtsverletzungen, die mit ihrer Software begangen würden, haftbar gemacht werden können. Dies war der Musikindustrie vor Gericht bislang nicht gelungen. (jk)