Gesetzentwurf im Saarland: Digitale Bildung soll aus einer Hand kommen

Das Saarland will digitale Bildung gesetzlich verankern. Sowohl Geräte als auch digitale Inhalte will das Land künftig gemeinsam zur Verfügung stellen.

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(Bild: Ground Picture/ Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Saarland will mit einem neuen Gesetz einen verbindlichen Rahmen für digitale Bildung schaffen. Das erklärte die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).
Es soll für Planungssicherheit sorgen und den langfristigen Betrieb der digitalen Bildungsinfrastruktur sichern. Anfang der Woche habe der Ministerrat einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen. Mit ihm sorge das Saarland dafür, das erste Bundesland zu werden, welches "Gerät und Inhalt gemeinsam zur Verfügung stellen wird".

Das Gesetz für digitale Bildung soll etwa regeln, dass die digitale Medienausleihe des Saarlands (LSMS) dauerhafter Bestandteil des saarländischen Schulsystems werden kann. Auch der durch die Corona-Pandemie eingeführte Distanzunterricht werde damit gesetzlich geregelt. Er soll nicht nur während einer Pandemie, sondern auch in extremen Wetterlagen wie etwa Hochwasser, Sturm und Glatteis möglich sein.

Für die Hardware will das Land auf ein Leasingmodell setzen, um unter anderem ständige Neuanschaffungen zu vermeiden. Ab dem Schuljahr 26/27 würden digitale Endgeräte zwar weiterhin durch die Schulträger verwaltet und administriert, allerdings soll dabei zukünftig ein Leasinggeber unterstützen – einschließlich der Logistik und des Versicherungswesens.

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Die bisherige Schulbuchausleihe umfasse laut dem Gesetzentwurf weiterhin digitale und analoge Medien. Ab dem Schuljahr 26/27 werde aber eine einheitliche Gebühr von 160 Euro pro Jahr eingeführt. Für Grundschulen liege der Satz niedriger. Diese Regelungen seien laut Ministerin "fair und für alle bezahlbar". Auch sei damit ein Decklung der Preise verbunden. Für Familien im Leistungsbezug wolle man das Antragsprozedere straffen, indem etwa das Schülerförderungsgesetz angepasst wird.

Streichert-Clivot erklärte zu den Plänen: "Digitale Bildung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Unser Ziel ist klar: Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig von Herkunft oder sozialem Status die besten Lernbedingungen erhalten.

Bislang seien im Saarland bereits 137 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der Schulen investiert worden, darunter 55 Millionen des Landes, um alle Lehrkräfte und Schüler ab der dritten Klasse mit Tablets zu versorgen. Dies solle unterschiedliche Ausstattungsstandards verhindern. "Wir möchten, dass alle
Schülerinnen und Schüler auf die gleichen Endgeräte in einer Klasse zugreifen können", sagte die Ministerin der dpa zufolge. Mit der Online-Schule Saarland (OSS) habe das Land zudem eine leistungsstarke Plattform für digitales Lernen geschaffen.

Der Gesetzentwurf geht nun in die externe Anhörung. In dieser können
Akteure aus dem Bildungsbereich – darunter Schulträger, Verbände und Gewerkschaften – ihre Stellungnahmen abgeben. Im April 2025 soll der Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht werden und – sollte die parlamentarische Beratung erfolgreich verlaufen – im Juli verabschiedet und zum 1. August 2025 in Kraft treten.

(kbe)