Jugendmedienschützer beanstanden 250 Webseiten

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) plant ein Gutachten zur Verantwortung von Access-Providern für den Jugendmedienschutz.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat eine erste, seit längerem angekündigte Bilanz über die Zahl beanstandeter Webseiten im Internet veröffentlicht. Bei 250 von 275 geprüften Webseiten stellten die 60 Prüfgruppen der KJM Verstöße gegen den im April 2003 in Kraft getretenen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag fest, heißt es in einer Mitteilung. Weitere 100 Webseiten stehen noch auf dem Prüfstand; es würden, erklärte KJM-Sprecherin Verena Weigand von der Bayrischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) gegenüber heise online, "noch weitere dazu kommen". Die Zahl der von der KJM als "jugendgefährdend" oder "entwicklungsbeeinträchtigend" eingestuften Rundfunkangebote lag im selben Zeitraum mit 20 von 41 abschließend geprüften Angeboten weit unter den beanstandeten Online-Angeboten.

"Einfache Pornographie" macht laut Angaben der KJM zwei Drittel der Fälle aus. Dabei werden die Anbieter aufgefordert, eines von bald acht zugelassenen Altersverifikationsverfahren zu nutzen. Ein Drittel der beanstandeten Verstöße entfällt laut Weigand auf "sehr unterschiedliche Inhalte". Weigand nannte als Beispiele "Tasteless"-Seiten und noch nicht strafbare, aber von den Prüfern als entwicklungsbeeinträchtigend eingeschätzte Angebote aus dem rechtsextremen Lager sowie "Sexualdarstellungen unterhalb von Pornographie". Anders als bei den beanstandeten Rundfunk-Beiträgen von Excalibur I und II bis zur Neun-Live-Show "Schürmanns Gebot" machte die KJM für den Online-Bereich keine detaillierteren Angaben zu den Verstößen. Weigand nannte gegenüber heise online als Beispiel ein Angebot, "bei dem Jugendliche sich selbst verletzten".

Entsprechend der im Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgesehenen Arbeitsteilung reicht die KJM die Verfahren gegen die Anbieter der inkriminierten Seiten an die 15 Landesmedienanstalten weiter. Fünf der 250 Verfahren führt die BLM durch. Die Anbieter erhalten in Anhörungsverfahren dabei Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen die Bescheide zur Löschung oder Auflagen zum Einsatz von Altersverifikationssystemen können sie Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall vor die Verwaltungsgerichte ziehen. "Soweit ist bislang aber noch kein Verfahren gediehen", sagte Weigand.

In vielen Fällen würden die Anbieter ihr Heil allerdings in kleineren Veränderungen auf ihren Webseiten suchen. "Dann werden eben mal drei Bilder rausgenommen", kommentiert Weigand, "man versucht sich so durchzumogeln." Hartnäckigere Anbieter nähmen Seiten vom Netz, um sie dann unter anderer Adresse erneut einzustellen. Die veränderten Seiten könnten in manchen Fällen erneut auf dem Tisch der KJM landen. Zu dem Verfahrensstand in den bilanzierten 250 Fällen kann man bei der KJM keine exakten Angaben machen. Es fehlt dazu laut Weigand an einer zentralen Datenbank, in der die einzelnen Verfahren gelistet würden. Die sei bereits in Arbeit.

Die geringe Zahl der in Bayern anhängigen Fälle ist ein Indiz dafür, dass nur der kleinere Teil der 250 Verstöße auf deutsche Online-Anbieter zurückfällt. Weigand bestätigte, dass die überwiegende Anzahl der jugendgefährdenden Seiten ausländische Seiten seien. Weil dafür die Landesmedienanstalten nicht zuständig seien, werde in all diesen Fällen ein Indizierungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angestrebt. Die BPjM habe dabei schon recht gute Erfahrung damit gemacht, Anbieter im Ausland anzuschreiben, berichtet Weigand. In einigen Fällen hätten die Anbieter reagiert.

Das Übergewicht ausländischer Seiten, bei denen es Probleme mit dem deutschen Jugendschutz gibt, führt allerdings dazu, dass die Frage nach dem Zugriff auf die Zugangsprovider bei der KJM nach wie vor weit oben steht. Es wird laut Weigand vielfach auch von außen an die KJM herangetragen, daher wolle man die Rechts- und Technikfragen jetzt möglichst schnell in zwei Gutachten klären lassen. Es würden "kleinere Gutachten" werden, sagte sie auf die Frage, ob das Gutachten offiziell ausgeschrieben werden soll.

Nicht so richtig weitergekommen ist die KJM unter anderem bei der Frage nach den im Staatsvertrag geforderten "Jugendschutz-Filtersystemen". Zwar haben inzwischen ICRA und zwei weitere Anbieter Anträge auf Zulassungen oder doch Pilotzulassungen beantragt. Entscheiden mochte sich die KJM bislang für keines. Gut möglich, dass der Staatsvertrag bei den Anforderungen an den technischen Jugendschutz zu wenig berücksichtigt hat, was technisch überhaupt möglich ist. Im kommenden Frühjahr steht der erste offizielle Zwischenbericht der bislang eher hinter verschlossenen Türen arbeitenden Sittenwächter an. Auf die dann gemachten Vorschläge für Korrekturbedarf im Gesetz darf man gespannt sein. (Monika Ermert) / (jk)