EU-Rat drängt weiter auf Strafvorschriften im Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

In einem Papier aus Brüssel, das an die Öffentlichkeit gelangt ist, wird gezeigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der umkämpften internationalen Copyright-Vereinbarung weiter auf strafrechtlichen Sanktionen etwa gegen die Einfuhr von Produktfälschungen oder unautorisierte Videoaufnahmen von Filmen bestehen.

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Laut einem Papier aus Brüssel bestehen die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der umkämpften Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA weiter auf strafrechtlichen Sanktionen. Konkret mit Gefängnis- oder Geldstrafen belegt werden sollen laut einer Mitteilung (PDF-Datei) der spanischen EU-Ratspräsidentschaft vom April, die die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net jetzt veröffentlicht hat, etwa die bewusste Einfuhr und Verwendung von Produktfälschungen "im gewerblichen Ausmaß", unautorisiertes Abfilmen von Kinofilmen oder die Beihilfe zu Verletzungen von Rechten an immateriellen Gütern beziehungsweise die Anstiftung dazu. Zudem drängt der Rat auf Vorkehrungen zur Beschlagnahme und Zerstörung von Raubkopien.

Noch offen war im Frühjahr laut dem Dokument, ob weitere Strafvorschriften auch für Copyright-Verstöße ohne "direkte oder indirekte Motivation für einen finanziellen Gewinn" befürwortet werden. Mit einer entsprechenden Formulierung, die derzeit im offiziell veröffentlichen Entwurf für die von führenden Industriestaaten und ein paar Schwellenländern vorangetriebene Vereinbarung im Artikel 2.14.1 zu finden ist, könnte das Strafrecht auch auf rechtswidrige Werksnutzungen im privaten, nicht-gewerblichen Umfeld angewendet werden.

Das Papier wurde vor der jüngsten Verhandlungsrunde in Neuseeland erstellt; die Verhandlungen sollen kommende Woche in der Schweiz am Luzerner See fortgesetzt werden. Das EU-Parlament hatte jedoch bereits Anfang März eine Entschließung gefasst, wonach Brüssel die Verhandlungen auf das bestehende System zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern beschränken soll, die hauptsächlich in einer Richtlinie für zivilrechtliche Maßnahmen umrissen ist. Die Abgeordneten sprachen sich somit dagegen aus, darüber hinaus gehende strafrechtliche Sanktionen in das geplante Abkommen einzubeziehen. Jeremie Zimmermann, Sprecher von La Quadrature du Net, rief die EU-Bürger daher auf, ihre Regierungen darauf zu befragen, ob sie Regeln unterstützt, die "die Redefreiheit, den Schutz der Privatsphäre und die Innovation" angriffen. Solche Bestimmungen dürften nicht einfach gegen das Votum der Volksvertreter hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden.

Weitere Kritik an den sich abzeichnenden Inhalten der Vereinbarung und dem formalen Vorgehen dabei übt der Hannoveraner Rechtsprofessor Axel Metzger. Laut einer neuen Analyse (PDF-Datei) des Juristen ginge der Vertrag laut aktuellem Stand zwar kaum über die zivilrechtlichen Bestimmungen zur Durchsetzung von Marken-, Patent- und Urheberrechten hinaus. Der Entwurf enthalte aber einige besorgniserregende Abschnitte etwa zur Haftung von Providern und sehr strikte Schadensersatzbestimmungen. Metzger zeigt sich besorgt über die generellen Ziele des Abkommens und die dazu eingesetzten politischen Strategien. ACTA setze sich deutlich für die Interessen der Rechteinhaber ein und hänge dem alten Glauben an, dass "ein stärkerer Schutz geistigen Eigentums besser ist". Interessen von Nutzern oder Entwicklungsländern blieben außen vor. (anw)