Verband setzt sich für E-Pressespiegel ein

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft weist darauf hin, dass es bislang keine gesetzliche Regelung gibt, die die Rechtmäßigkeit und die Vergütungsmodalitäten im Hinblick auf die Erstellung elektronischer Pressespiegel regelt.

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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) -- ehemals dmmv -- setzt sich für eine Regelung ein, durch die das Erstellen elektronischer Pressespiegel nicht eingeschränkt wird. "Dabei sollen jedoch auch die Rechte der Urheber ausreichend berücksichtigt werden" heißt es in einer Mitteilung. Bislang gebe es keine gesetzliche Regelung, die die Rechtmäßigkeit und die Vergütungsmodalitäten im Hinblick auf die Erstellung elektronischer Pressespiegel regelt.

"Mit dem sogenannten zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes muss auch diesem Aspekt Rechnung getragen werden", fordert Friederike Behrends, Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik im BVDW. Wie die Untersagung des elektronischen Versands von Pressespiegeln durch das Kammergericht Berlin vom 30. April zeige, sei auch nach der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH mit gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit elektronischer Pressespiegel zu rechnen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte vor knapp einem Jahr angekündigt, urheberrechtliche Vergütungen und damit auch Regelungen für elektronische Pressespiegel anzugehen. Zuvor hate die Verwertungsgesellschaft VG Wort eine Vergütungsvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen, das seinen Pressespiegel nicht auf Papier, sondern per E-Mail verteilt. Dagegen hatte die Berliner Zeitung geklagt, denn das Privileg beziehe sich nicht auf solche digitalen Kopien, argumentieren die Zeitungsverleger. Sie hatten fällige Vergütung durch alle Instanzen für sich beansprucht und mit dieser Argumentation bis zum Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Der BGH hob die Entscheidung im Juli 2002 auf. (anw)