Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Apples Datenschutzregeln

Die Bundesjustizministerin greift Apples aktualisierte Datenschutzregeln an. Es sei "undenkbar", wenn der Konzern Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstelle.

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Von
  • Alexander Neumann

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert in der neuen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel Apples Anfang der Woche neu formulierte Datenschutzrichtlinien für sämtliche Plattformen des IT-Konzerns (iPhone, iPad, Mac OS X). Sie räumen ihm das Recht ein, die Positionsdaten der Nutzer zu speichern und an Partner weiterzugeben. Die Ministerin fordert laut einem Vorabbericht mehr Transparenz. Der Konzern müsse "unverzüglich offenlegen", welche Daten er erfasse, wie lange er sie speichere und wofür die Daten genutzt würden, sagte sie dem Magazin. "Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden."

In Apples neuen Datenschutzrichtlinien heißt es: "Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erfassen, verwenden und weitergeben, einschließlich des geographischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise gesammelt, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden. Diese Standortdaten werden von Apple und unseren Partnern und Lizenznehmern verwendet, um Ihnen standortbezogene Produkte und Dienste anzubieten und diese zu verbessern. Wir geben beispielsweise Ihren geographischen Standort an Anwendungsdienstleister weiter, wenn Sie deren Standortdienste auswählen."

Von Steve Jobs fordert Leutheusser-Schnarrenberger die "vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen" und erwartet, "dass Apple deutschen Datenschützern Einblick in die Datenbanken gewährt". Der Ministerin zufolge wäre es "undenkbar", wenn Jobs' Unternehmen Persönlichkeits- und Bewegungsprofile der Nutzer erstellte. Unklar ist laut dem Spiegel-Artikel, ob Apples Praxis nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das Datenschutzrecht der Bundesrepublik verlange beispielsweise, Verbraucher genau aufzuklären und dass sie bestimmten Nutzungsarten ausdrücklich zustimmen müssten. Der Hinweis, dass sie der Nutzung der Daten widersprechen können, fehlt in Apples Datenschutzerklärung. (ane)