Microsoft beantragt Aussetzung von EU-Auflagen [Update]

Microsoft hat wie erwartet vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz die Aussetzung des EU-Rekordbußgelds und der Auflagen zur Offenlegung von Kommunikationsprotokollen und zum Entbundling des Media Players beantragt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft hat wie erwartet vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz die Aussetzung der Auflagen zur Offenlegung von Kommunikationsprotokollen und zum Entbundling des Media Players beantragt. Knapp eine Woche vor Ablauf der Frist, nach der Microsoft die Bestimmungen in der Entscheidung der EU-Kommission hätte erfüllen müssen, ging ein entsprechender Antrag beim Gericht ein, nachdem Microsoft bereits Anfang Juni gegen den Bescheid der Kommission Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch hat aber alleine noch keine aufschiebende Wirkung für die verfügten Auflagen und die verhängte Geldstrafe.

Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen.

Mit 497.196.304 Euro verfügte die Kommission die höchste Geldbuße, die in der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde. Gleichzeitig beschloss die Kommission einige Auflagen, die der Konzern mit dem Antrag nun aussetzen lassen will. Ansonsten müsste Microsoft die Schnittstellenspezifikationen für die Kommunikation zwischen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenservern und Windows-PCs und -Servern offenlegen. PC-Hersteller und Endnutzer müssten zudem die Möglichkeit haben, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Microsoft behielte aber das Recht, sein Windows-Betriebssystem für Client-PCs zusammen mit dem Windows Media Player anzubieten. (jk)