Google Maps: Falsche Schlüsseldienste und Co. spähen Nutzer aus

Der Navigationsdienst Google Maps klagt gegen unechte Geschäfte auf seiner Plattform, die Nutzerdaten abschöpften und verkauften.

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Icon von Google Maps auf einem iPhone

(Bild: Mino Surkala / Shutterstock)

Lesezeit: 5 Min.
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google verklagt einen Mann aus dem US-Bundesstaat Maryland, welchen der Suchmaschinenkonzern beschuldigt, als Teil eines Betrügernetzwerks gefälschte Geschäftsauftritte auf Google Maps erstellt zu haben. Nutzer, welche die vermeintlichen Geschäfte über deren Google Maps-Auftritte kontaktierten, gaben dadurch unbewusst ihre Daten an die Betrüger preis, zum Beispiel durch Anfragen an falsche Schlüsseldienste.

Laut der Klage tat sich der Beschuldigte mit 20 weiteren Unbekannten zusammen und schuf auf Google Maps eine Reihe gefälschter Geschäftsprofile, zum Beispiel von Abschleppdiensten, Garagenbauern oder Schlüsseldiensten. Diese soll er vor allem im Raum um die US-Hauptstadt Washington D.C. unterhalten haben, aber zum Beispiel auch in der Türkei. Rund 150 solcher falschen Geschäfte sollen es demnach gewesen sein.

Solche Profile – die natürlich nicht alle gefälscht sind – findet man auch in Deutschland, wenn man zum Beispiel über die Google-Suche nach einem bestimmten Laden in der Umgebung sucht. Hat der Laden einen solchen Auftritt, wir dieser meistens ganz oben mit Bild, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Adresse und anderen wichtigen Infos angezeigt. Oft besteht auch die Möglichkeit, die Geschäfte direkt zu kontaktieren, zum Beispiel per Textnachricht. Das ist längst gängige Praxis und wird auch in Deutschland von etlichen echten und seriösen Unternehmen genutzt. Google-Nutzer können auch Rezensionen hinterlassen, welche die Authentizität der Google-Auftritte gewährleisten sollen.

Doch genau das machte sich der Angeklagte zunutze, indem er mit seinen Komplizen auch die entsprechenden Rezensionen fälschte. Er zielte auf Google-Nutzer ab, die gerade schnell Hilfe brauchten, zum Beispiel, weil sie sich ausgesperrt hatten oder mit dem Auto liegengeblieben waren. Per Google Maps lässt sich dann ein Schlüssel- oder Abschleppdienst in nächster Nähe finden – und oft gleich kontaktieren. Doch der Beschuldigte hatte nie vor, entsprechende Anfragen auch zu bedienen.

Stattdessen generierte er aus den Anfragen Datensätze mit den preisgegebenen Informationen seiner Opfer, sogenannte "Leads", um diese weiterzuverkaufen. So etwas gibt es auch im legalen Bereich, dann erfolgt das aber mit Einwilligung der Kunden und im Zuge echter Dienstleistungen.

Im vorliegenden Fall gingen die Daten aus den Anfragen danach zwar auch oft an echte Unternehmen mit dem entsprechenden Angebot. Häufig waren es aber unseriöse Angebote – beispielsweise Schlüsseldienste, die den Google-Nutzern dann viel höhere Gebühren berechneten, als in der betrügerischen Anfrage vereinbart. Wer Opfer wurde und sich danach bei Google über den dubiosen Google-Auftritt beschweren wollte, hatte schlechte Karten. Denn der Angeklagte änderte die Auftritte an den jeweiligen Adressen regelmäßig in komplett andere Geschäfte. So war das Unternehmen "ByDennis Cleaner" zum Beispiel kurze Zeit später der Schlüsseldienst "MS Locksmith" – selbe Adresse, anderer Fake-Auftritt. Diese garnierte der Angeklagte häufig auch noch mit Links zu täuschend echt wirkenden Webseiten. Manchmal gab er sich auch weniger Mühe: So führte die Adresse eines vermeintlichen Garagenspezialisten zu einer Kaserne der US-Nationalgarde.

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Doch im Großen und Ganzen funktionierte die Masche, die Daten der Kunden wanderten ohne deren Einwilligung an Käufer mit häufig unseriösen Geschäftspraktiken. Der Angeklagte soll jahrelang entsprechende und ähnliche dunkle Machenschaften weltweit getrieben haben, auch falsche Google-Rezensionen soll er zum Beispiel in israelischen Facebook-Gruppen zum Kauf angeboten haben. Schließlich häuften sich aber die Nutzerbeschwerden bei Google und die ständigen Änderungen der Google Auftritte (über 1000 von Anfang 2023 bis Mitte 2024) fielen dem Suchmaschinen-Betreiber auf. Er konnte den Beschuldigten identifizieren und verklagte ihn.

Falsche Rezensionen oder sogar falsche Geschäftsauftritte bei Google zu erstellen, ist übrigens kraft der Nutzungsbedingungen verboten, machte Googles leitender Justiziar Halimah DeLaine Prado in einer Stellungnahme zu dem Fall noch einmal deutlich. Der jetzige Rechtsstreit sei ein Ergebnis von Googles Bemühungen und sende "die klare Botschaft, dass Betrugsversuche nicht toleriert werden", sagte er dem Business Insider. Google setze auf eine Reihe von Werkzeugen, um Unternehmen und Nutzer vor solchen Angriffen zu schützen.

Die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) rät Google-Nutzern grundsätzlich zu Wachsamkeit. Zum Beispiel durch die Überprüfung der URL eines Unternehmens. Zudem sei angeraten, nach Bewertungen oder Beschwerden zu der URL oder dem Namen des Unternehmens zu suchen, um zu sehen, ob schon mal jemand davor gewarnt hat.

Das Verfahren ist am United States District Court Northern District of California anhängig und hat das Aktenzeichen 5:25-cv-02642, Google v Yaniv Asayag et al

Update

Artikel mit weiteren Einzelheiten ergänzt.

(nen)