Europa-Richter müssen über UMTS-Kosten entscheiden
Setzen sich die Unternehmen durch, können sie im Wege des Vorsteuerabzuges ein Sechstel der entrichteten Beträge einsparen.
Freude bei den europäischen Mobilfunkkonzernen: Bei ihrem Versuch einen Teil ihrer bereits abgeschriebenen Kosten für die UMTS-Lizenzen zurückzubekommen, haben sie einen Etappensieg errungen. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, wird die Modellklage österreichischer Anbieter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.
Setzen sich die Unternehmen durch, können sie im Wege des Vorsteuerabzuges ein Sechstel der entrichteten Beträge einsparen. Bei den UMTS-Lizenzen wären das stattliche 140 Millionen Euro. Selbst Eigentümer von umsatzlosen Unternehmen könnten dann zu Geld kommen -- solche Gesellschaften werden in der Regel an ein florierendes Unternehmen veräußert, welches dann die Vorsteuer für sich geltend macht.
Auch in Deutschland streitet man sich, ob in den rund hundert Milliarden Mark, die die Deutsche Telekom, Vodafone, O2, E-Plus, MobilCom und Quam für die UMTS-Lizenzen bezahlt haben, Mehrwertsteuer enthalten war oder nicht. Forderungen der Mobilfunkbetreiber könnten zu einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro führen.
Ende 2003 hatten die sechs österreichischen UMTS-Betreiber Klage gegen die Republik Österreich eingereicht. Ihr Argument: Der Finanzminister hätte bei der Lizenzversteigerung im November 2000 eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent ausstellen müssen. (tol)