Amazon zieht ĂĽber 15 Millionen Produkte aus dem Verkehr

Im Jahr 2024 hat Amazon doppelt so viele Produktfälschungen erkannt wie im Jahr zuvor, noch bevor die betroffenen Marken dies melden mussten.

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Amazonpakete in Lagerhaus

(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

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Im Jahr 2024 hat Amazon nach eigenen Angaben über 15 Millionen Produktfälschungen aus dem Verkehr gezogen. Das sind doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor, wie aus dem gerade veröffentlichten Markenschutzbericht des Online-Händlers hervorgeht. Amazon betont, 99 Prozent der Fälschungen bereits erkannt zu haben, bevor die betroffenen Markeninhaber sie melden konnten.

Auch KI nutzt Amazon vermehrt, um die betroffenen Produkte zu erkennen. Diese scanne täglich Milliarden von Änderungen an Produktdetailseiten, um mögliche Fälschungen zu erkennen, gibt Amazon an.

In seinem Markenschutzbericht für das Jahr 2024 gibt Amazon an, dass Verletzungen des Markenrechts seit 2020 um 35 Prozent zurückgegangen und mehr als 2,5 Milliarden Produkte durch das Transparency Programm als echt verifiziert worden seien. Zusätzlich sagt Amazon, dass sie bereits gegen 24.000 "Akteure mit schlechten Absichten", wie sie von der Firma genannt würden, in Form von Gerichtsverfahren und Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden vorgegangen seien.

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Fälschungen werden laut Amazon sachgerecht entsorgt und vernichtet, damit sie nicht in die Lieferketten des Handels gelangen. Wie das Vorgehen in der Hinsicht auf gefälschte Produkte genau ist und ob diese auch recycelt werden, ist nicht bekannt. In der Vergangenheit gab es in Bezug auf das Vorgehen, was Rückläufer und Neuwaren angeht, bereits Kritik an Amazon.

Im Jahr 2022 habe man die meisten der Rückläufer wieder verkaufen und 79 Prozent seiner Überbestände an Lieferanten zurückgeben können, sagt das Unternehmen. Im selben Jahr gab es aber auch Kritik am Vorgehen des weltweit größten Onlinehändlers. Aber auch Recherchen von Greenpeace, ZDF-Frontal und Business Insider im selben Jahr ergaben, dass Neuwaren vernichtet werden, um einem Weiterverkauf durch Dritte vorzubeugen.

(tlz)