New York Times gegen OpenAI: Richter lässt Hauptforderungen zu

OpenAI wollte, dass die Urheberrechts-Klage verworfen wird. Doch der zuständige Richter lehnte ab, die Hauptforderungen der New York Times bleiben bestehen.

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Gebäude der New York Times

(Bild: Osugi/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die New York Times wirft OpenAI vor, Artikel unerlaubterweise für das Training der KI-Modelle genutzt zu haben. Und die Inhalte der Artikel auch auf unerlaubte Weise als Antworten in ChatGPT genutzt zu haben. OpenAI hatte gehofft, dass der zuständige Richter die Klage verwirft. Doch dem ist nicht so. In einer Verfügung, in der die Klage zugelassen wurde, schränkte Sidney Stein, Richter des Southern District of New York, den Umfang der Klage zwar ein, ließ aber die Hauptforderungen aus dem Bereich des Urheberrechts zu.

In dem Verfahren kann es nun zu einem Prozess an ein Gericht gehen. Ein Datum fĂĽr einen ersten Verhandlungstag gibt es noch nicht.

Der Anwalt der New York Times sagte dem National Public Radio (NPR): "Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Geschworenen die Fakten darüber zu präsentieren, wie OpenAI und Microsoft vom Diebstahl der Originalinhalte von Zeitungen im ganzen Land profitieren." Steven Liebermann vertritt inzwischen neben der New York Times weitere Verlage, die sich der Klage angeschlossen haben.

Die New York Times argumentiert, dass OpenAI die urheberrechtlich geschützten Artikel genutzt hat, um damit ChatGPT beziehungsweise das Modell dahinter zu trainieren. Sie sprechen von einer Abschöpfung des Zeitungsjournalismus und dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handele.

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OpenAI hingegen beruft sich auf das US-amerikanische Prinzip des Fair-Use. Demnach dürfen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt werden, wenn sie der Allgemeinheit oder der Forschung dienen. Auch ein Anwalt von OpenAI begrüßte die Entscheidung des Richters. Man freue sich darauf, die Nutzung unter dem Fair-Use zu erklären.

Der Ausgang des Falls wird auch andere KI-Unternehmen und Verlage betreffen. Alle KI-Anbieter crawlen das Web auf frei verfügbare Inhalte und nutzen diese für das Training. Weil das derzeit urheberrechtlich zumindest fragwürdig ist, hat aber etwa OpenAI bereits Verträge mit zahlreichen Medienhäusern abgeschlossen, um deren Inhalte nutzen zu dürfen. Dazu zählt in Deutschland der Axel-Springer-Verlag, auch die Titel der News Corp von Rupert Murdoch sind dabei.

Verlage sorgen sich, dass KI-Chatbots und KI-Suchmaschinen Inhalte bereits so zusammenfassen, dass die Menschen nicht mehr auf die Webseiten der Verlage gehen und denen damit die Werbeeinnahmen wegbrechen. Das gilt auch fĂĽr die neu in Deutschland eingefĂĽhrten KI-Ăśbersichten in Google und Perplexity.

Laut eines Artikels des NPR haben Gerichte in den USA bereits gesagt, dass "der Fair-Use eines urheberrechtlich geschützten Werkes etwas Neues hervorbringen muss, das 'transformativ' ist oder ein Originalwerk kommentiert oder auf dieses zurückverweist." Die New York Times sagt, OpenAI reproduziere stattdessen die ursprünglichen Artikel. Es geht auch darum, ob Chatbots und Zeitungen auf demselben oder in unterschiedlichen Märkten operieren – also ob die Antworten eines Chatbots Ersatz für den Besuch der Webseite der Zeitung sind.

(emw)