Impulspapier: Die Vermessung der Bildungsempfänger und -institutionen

Vodafone Stiftung und Weizenbaum-Institut wollen eine umfassende Datenerfassung zur Verbesserung des Bildungssystems. Ethische Grenzen bleiben unterbelichtet.

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Sicherheitsmensch vor oder in Glaskugel, darum schwirren Schlösser und Geld

(Bild: candy candy/ Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Bildungspolitik in Deutschland passiert zu wenig, Reformschritte fallen zu klein aus. Das ist eine der Einschätzungen der Vodafone Stiftung und des Weizenbaum-Instituts, welche in dem Impulspapier "Datenbasiert zu guter Bildung" hundert Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik haben formulieren lassen.

Gerade zu Zeiten eines Regierungswechsels müsse das Momentum verstanden werden und Deutschland von Mini-Reformen wegkommen. Laut Stiftung und Institut müsse Deutschland dafür einen datenbasierten Kurswechsel anstreben. Es geht um die Steigerung der Effizienz trotz begrenzter und teilweise sogar schwindender Ressourcen – ob nun bezogen auf die Verfügbarkeit von qualifizierten Lehrkräften oder den vorhandenen Infrastrukturen im Bildungssystem. Das große Allheilmittel laut Stiftung und Institut: Alles, was an Daten anfällt, systematisch erfassen, auswerten, austauschen und auch – unter Berücksichtigung von "Schutzrechten" – der freien Marktwirtschaft preisgeben.

Denkt man die Vorschläge bis zum Ende, erhalten Staat und Marktteilnehmer vollständig nach Leistungsfähigkeit vermessene Bürgerinnen und Bürger. Verbessert das wirklich die Bildung oder bestimmt das nur besser die Marktwerte von Individuen? Während der Vorstellung des Papiers wurde diese Lesart abgelehnt und durch die Anonymisierung von Daten für wenig wahrscheinlich gehalten, das Papier zieht allerdings keine deutlich formulierten ethischen Grenzen für eine umfassende Datenerfassung oder Leistungsanalyse, die auch missbraucht werden könnte.
Verwiesen wird hier lediglich auf das estnische System der Missbrauchskontrolle durch eine lückenlose Dokumentation von Zugriffen.

Einige der Forderungen im Impulspapier sind auch gar nicht neu, nur sprachlich neu verpackt. Unter anderem betrifft das den deutschen Föderalismus. Offenbar ist den Beteiligten klar, dass an diesem nicht grundsätzlich zu rütteln ist, er die Arbeit aber deutlich erschwert. Dementsprechend wird an das Selbstverständnis der Beteiligten appelliert. Statt einem "Wettbewerbsföderalismus" sei ein "Teamföderalismus" das Gebot der Stunde. Dass Landespolitik sich über Unterschiede in der Bildungspolitik profilieren will, wird Landespolitikerinnen und -politikern aber vermutlich nur schwer als politisches Pfand abzunehmen sein. Bleibt der Föderalismus wie gehabt bestehen, – mit all seinen Vorteilen und Unzulänglichkeiten – könnte genau das Lernende und Lehrende derzeit vor dem vollständigen Datenabfluss und marktwirtschaftlichen Verwertbarkeiten schützen.

Um trotz des Föderalismus alle Beteiligten zusammenzubringen und den Teamgeist zu fördern, wird von Vodafone Stiftung und Weizenbaum-Institut eine weitere Besprechungsrunde zwischen den verschiedenen Bildungsakteuren vorgeschlagen. In dieser sollen sowohl die Beteiligten der Kultusministerkonferenz, als auch die Landesregierungen, Vertreter des Bundes und Vertreter von Kommunen zusammenkommen. Die abgesprochenen Ziele – auch mit Akteuren der Zivilgesellschaft – sollten in "Selbstverpflichtungserklärungen [...] unter Angabe ihrer jeweiligen Beiträge" münden. Damit würde eine weitere Verwaltungs- und Besprechungsebene entstehen, die aber nur auf dem Gutwillen der Beteiligten fußt – vermutlich nur so lange haltbar, bis die nächste Wahl ansteht. Etwas Neues ist auch das nicht.

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Darüber hinaus empfiehlt das Impulspapier von Institut und Stiftung, den bisher nur versprochenen Digitalpakt II nicht bis 2030, sondern verlässlicher bis 2035 auszugestalten. Das erst unter der Ampel aufgelegte und im August 2024 gestartete Startchancenprogramm sei auch direkt auf den Vorschulbereich auszuweiten.

Um das Bildungssystem datenbasiert zu verbessern, sei eine "kontinuierliche Transparenz" erforderlich, die schließlich Auswertungen und Vergleiche durch ein wissenschaftsbasiertes Monitoring ermöglicht. Dies solle zugleich nicht zu zusätzlichen Belastungen in den Bildungseinrichtungen führen. Aber wer soll diese Daten erheben? Welche Vergleichsarbeiten müssten dafür etwa länderübergreifend und regelmäßig geschrieben werden?

Um alle Vergleichsdaten auf Bund-, Länder-, Kommunal-, Schul-, Lehrkräfte- aber auch Schülerebene erheben zu können, sei ein Bildungsdatenraum zu entwickeln. Für Schülerinnen und Schüler sei damit auch die Einführung einer "überregional verwendbaren Bildungsidentifikationsnummer" und ein nutzbares Bildungsverlaufsregister verbunden. Im Bildungsdatenraum sollten laut Stiftung und Institut aber nicht nur Bildungsdaten ab Grundschule bis ins Seniorenalter pseudonymisiert und anonymisiert abgelegt werden, sondern auch die Verbindung mit "benachbarten Datenräumen" sei bedeutsam. Damit sind Gesundheitsdaten und auch Daten von Jugendförderung und sozialen Ämtern gemeint.

Zwar verweisen die Herausgeber des Papiers in Bezug auf Datenerhebungen im Bildungswesen auf Schutzrechte der Beteiligten, allerdings fordern sie die maximal mögliche Auswertung und Preisgabe. "Insgesamt sollte die Digital- und insbesondere die Datenschutzregulierung zum Wegbereiter datenbasierter Lösungen umgestaltet und sollten Regulierungen digital- und KMU-freundlich ausgestaltet werden." Denn auch dies ist ihnen wichtig anzumerken: "Die digitale Bildungswirtschaft ist global und auch national ein wichtiger Wachstumsmarkt. Vor allem sind marktwirtschaftlich getriebene Angebote in einem wettbewerblichen Umfeld wichtige Innovationstreiber. Das Wachsen einer reichhaltigen Landschaft vertrauenswürdiger privater Anbieter und Wettbewerber ist deshalb in der gesamten Bandbreite der digitalen Wertschöpfung zu unterstützen."

Um individuelle Lernerfolge zu erhöhen und auch genaue Daten zu Schülerleistungen zu erhalten,
sei gegenwärtig das "stark wachsende Angebot an KI-gestützten Werkzeugen zur unterrichtsbegleitenden Analyse" wichtig. Lehrkräfte würden durch diese Angebote zeitnah individuell Lernangebote anpassen können. Damit fallen dann auch unterrichtsbegleitende Daten an, die über einen möglichen Bildungsdatenraum Forschung und Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden könnten.

Außerdem seien digitale Werkzeuge unentbehrlich, um die Tätigkeit von Lehrkräften "wirksamer und erfüllender" zu machen. Digitale Werkzeuge sollen deshalb Entlastungen in der Schule, in der vorschulischen Bildung und in der Verwaltung bringen. Sie sollen dokumentarische und administrative Routineaufgaben übernehmen. Eine konkrete Entlastung könne etwa die Nutzung von Erkennungs- und Analysesoftware sein, um "handschriftliche Schülerarbeiten digital" auszuwerten und ein zeitnahes Feedback zu generieren.

Auch diese Ideen sind nicht neu und werden auf Länder- und Lehrkräfteebene mit der Nutzung verschiedener Software-Angebote bereits vorangetrieben.

Sinnvoll erscheint der Vorschlag aus dem Impulspapier, dass die Beschaffung und Prüfung von Lernsoftware nicht durch 16 verschiedene Bildungsministerien oder Datenschutzbeauftrage stattfinden müsse. Software, die bereits von einigen Ländern geprüft wurde, könnten ein Siegel erhalten und damit auf einer White-List für Bildungseinrichtungen landen.
So passiert das etwa bereits in Österreich. Das würde Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen rechtlich deutlich besser absichern.

(kbe)