Hamburgs Datenschützer leitet Bußgeldverfahren gegen Facebook ein

Johannes Caspar sieht es als unzulässig an, dass das Social Network mit Hilfe von Einladungs- und Adresssynchronisierungsfunktionen auch Daten von Nicht-Mitgliedern ohne deren Einwilligung sammelt und dauerhaft speichert.

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Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat gegen den Betreiber des Social Network Facebook ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei geht es um Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen, bei denen die E-Mail- und Handy-Adressbücher der Nutzer ausgewertet würden. Unzulässig sei, dass auch Daten von Nicht-Mitgliedern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt werden, heißt es in einer Mitteilung. Facebook kann bis zum 11. August 2010 zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Das Social Network sammelt über Nicht-Mitglieder Daten zum Beispiel mit Hilfe der Facebook-App für das iPhone. Das bietet die Option, alle im Handy verfügbaren Kontakte an Facebook zu übertragen. Bei der Einrichtung eines neuen Accounts bietet Facebook zudem an, das E-Mail-Konto des Neu-Mitglieds zu durchsuchen, um Freunde auf Facebook zu finden.

In den vergangenen Monaten hätten sich viele Bürger über die Nutzung von Daten Dritter beschwert, sagte Caspar. Sie hätten sich darüber besorgt gezeigt, dass Facebook über ihre Adressen verfüge und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen habe. Zwar gebe es auch in anderen Netzwerken die Funktion des "Freundefindens", dabei würden aber Daten von Personen, die den Netzwerken nicht angehörten, nicht dauerhaft gespeichert.

Darüber hinaus ließen nach Ansicht des Datenschützers die von Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreiteten Kontaktvorschläge vermuten, dass mit den aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch Beziehungsprofile von Nichtnutzern erstellt würden. Das sei bei einer Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland eine beunruhigende Vorstellung. Außerdem vermutet der Datenschützer eine "unzulässige Direktwerbung", da den aus dem E-Mail-Adressbuch hochgeladenen Kontakten nur ein von Facebook vorgegebener Einladungstext zugesandt werde.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter rückte in jüngster Zeit vor allem durch seine Auseinandersetzung mit dem Internetdienstleister Google in Rampenlicht. Nachdem er Google einen ausführlichen Fragebogen zum WLAN-Scanning von Street-View-Autos beantworten lassen wollte, kam heraus, dass Google auch Nutzungsdaten aus ungeschützten Funknetzen sammelte. (anw)