Normenkontrollrat für Reform der elektronischen Rechnung

Der Nationale Normenkontrollrat drängt die Bundesregierung, die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen. Das Gremium wird zudem die Kosten für den elektronischen Einkommensnachweis ELENA untersuchen.

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Von
  • Christian Kirsch

Zur der Vorstellung seines Jahresberichts hat der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Johannes Ludewig, einfachere Vorschriften für elektronische Rechnungen verlangt. Durch weitgehenden Verzicht auf Papierrechnungen könnten deutsche Unternehmen jährlich 3,5 Milliarden Euro sparen.

Konkrete Forderungen dazu stellt der NKR jedoch nicht. "Für die Wirtschaft soll es so leicht wie möglich sein", erklärte ein Sprecher gegenüber heise online. "Voraussetzung ist, dass man über die Signatur nachdenkt." Bisher schreibt das Umsatzsteuergesetz (UStG) bei elektronischen Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur vor, während die EU lediglich eine fortgeschrittene Signatur verlangt. Allerdings diskutieren die EU-Gremien bereits über eine Änderung dieser Vorschriften und eine völlige Gleichstellung der digitalen mit der Papierrechnung. Das würde bedeuten, auf die Signatur ganz zu verzichten.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es, die Regierung wolle "die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen". Dazu ist laut dem aktuellen Bericht (PDF-Datei) des für Bürokratieabbau zuständigen Staatsministers von Klaeden eine Änderung des UStG-Paragrafen 14 vorgesehen, die das Kabinett noch in diesem Jahr beschließen soll. Weitere Details sind nicht bekannt.

Gleichzeitig mit der Vorstellung seines Jahresberichts gab der NKR bekannt, dass er gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Kosten untersuchen wird, die der Verwaltung durch das ELENA-Verfahren entstehen, "auch wenn manche kritischen Anmerkungen der letzten Wochen etwas spät kommen." Das Gremium empfiehlt, weitere Dokumente in ELENA einzubeziehen, "um die Kosten-Nutzen-Relation zu verbessern". Dazu gehöre etwa die Einkommensbescheinigung für das Arbeitslosengeld II. Der Gesetzgeber solle auch über die Häufigkeit der ELENA-Meldungen nachdenken. Insbesondere Kleinbetriebe belaste die Pflicht zur monatlichen Datenübermittlung. 2007 war der NKR in einem Gutachten (PDF) zu der Erkenntnis gekommen, dass die Kosten für Unternehmen bei der Teilnahme an ELENA denen des papiergebundenen Verfahrens entsprechen.

Der Normenkontrollrat entstand 2006 und besteht aus acht Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, die Bundesregierung bei der Senkung der Bürokratiekosten zu beraten. (ck)