EU-Parlament verabschiedet neues SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer

Das Abkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die USA meinen, mit HIlfe der Daten die Finanzströme des internationalen Terrorismus kappen zu können.

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Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag mit 484 zu 109 Stimmen ein neues transatlantisches Übereinkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgesegnet. US-Behörden können damit von Anfang August an wieder auf die begehrten Bankdaten zugreifen und in ihr darauf basierendes Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen.

Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die Daten sollen es ermöglichen, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu kappen; ob dies durch die Weitergabe dieser Überweisungsdaten aber effektiv möglich wird, ist auch unter Strafverfolgern umstritten. Das in Belgien beheimatete und Server unter anderem auch in der Schweiz betreibende Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte für europäische Banken ab und meldet täglich mehr als 15 Millionen Transaktionen. Das Vorgängerabkommen hatten die Abgeordneten zunächst im Januar gekippt.

Auch der erste Entwurf für eine Neuauflage aus Brüssel stieß bei vielen Parlamentariern zunächst auf Widerstand. "In schwierigem Fahrwasser" sei es Verhandlungsführern der Volksvertreter, des EU-Rates und der EU-Kommission dann aber gelungen, "deutliche Verbesserungen zu erreichen", erklärte der zuständige parlamentarische Berichterstatter, Alexander Alvaro. Laut dem FDP-Abgeordneten schützt die überarbeite Vereinbarung "sowohl Recht der Bürger auf Privatheit als auch auf Sicherheit". Die Forderungen des Parlaments seien erfüllt worden.

Das sehen Datenschützer und Bürgerrechtler anders. So bemängelt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRI), dass für den Datentransfer nach wie vor keine Richtergenehmigung erforderlich sei. Stattdessen solle just die Polizeibehörde Europol über Gesuche Washingtons wachen. Die Definition von Terrorismus bleibe ferner vage und das Einschreiten des Rechtswegs für EU-Bürger weiterhin eine holprig Sache. Nach wie vor sei die übermittelte Datenmenge unverhältnismäßig groß, sodass sich eine Spionagegefahr ergebe.

Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sprach von einem Rückschlag für die Verhandlungen um einen verbindlichen Grundrechtsschutz in der Sicherheitszusammenarbeit. Zwar habe das Parlament Korrekturen erreicht, der grundsätzlichen Kritik an der "massenweisen verdachtsunabhängigen Datenweitergabe und den viel zu langen Speicherfristen" sei aber nicht nachgekommen worden. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale akzeptierten so "eine Absenkung bisher geltender Rechtsstaatsprinzipien" und riskierten "eine EU-rechtswidrige Regelung".

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx beäugt das neue Abkommen ebenfalls skeptisch. Es greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte er der Nachrichtenagentur AFP: "Die Mängel müssen in den kommenden Jahren beseitigt werden." Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält der EU-Datenschützer vor allem die generelle Speicherpflicht von fünf Jahren für zu lang. "Überwiegend mit Furcht und Skepsis" sieht Hustinx auch die geplante EU-Initiative, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen. Eine kleine Nachbesserung soll es bei der Kontrolle der Verwendung der Finanzdaten in den USA geben. So versicherte Parlamentspräsident Jerzy Buzek, dass er in Einklang mit einem Änderungsantrag darauf drängen werde, die Aufsicht so bald wie möglich nicht allein durch EU-Beamte, sondern unter Mitwirkung parlamentarischer Kräfte durchzuführen. (jk)