Bild-KIs und das Recht: Wem gehört die Kunst aus der Maschine

KI-generierte Bilder, Videos und Tonaufnahmen bergen rechtliche Herausforderungen. Fachanwalt Joerg Heidrich erklärt, wo diese liegen.

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 Fotos, die als Deep-Fake gelten können, müssen ab August 2026 als KI gekennzeichnet werden. , Gerneriert mit Midjourney von Joerg Heidrich

Fotos, die als Deep-Fake gelten können, müssen ab August 2026 als KI gekennzeichnet werden.

(Bild: Gerneriert mit Midjourney von Joerg Heidrich)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Ein Mönch in orangefarbener Robe schwebt über einer Cyberpunk-Metropole, die Skyline leuchtet in allen Farben des Regenbogens – was wie eine surreale Fotografie oder eine komplizierte Montage wirkt, entstammt in Wahrheit den Algorithmen von KI-Bildgeneratoren. Derartige Bilder überschwemmen derzeit das Internet – von täuschend echten Porträts nicht existierender Menschen bis hin zu fantastischen Kunstwerken – alles auf Knopfdruck. Doch mit dem Boom kommen rechtliche Fragen auf. Wer ist der Urheber solcher Bilder? Gehören sie überhaupt jemandem? Und wie soll man zukünftig erkennen, ob ein Bild wirklich echt ist oder ob es von einer KI geschaffen wurde?

Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass Werke wie Gemälde, Songs oder Softwarecode nur dann urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie auf einer persönlichen geistigen Schöpfung eines Menschen beruhen. Es muss sich darin die Kreativität einer Person widerspiegeln und das Ergebnis muss zugleich eine gewisse Originalität aufweisen – die Juristen nennen das die Schöpfungshöhe. KI-Bilder entstehen hingegen überwiegend ohne direkten kreativen Eingriff eines Menschen. Man gibt Midjourney und Co. einen Textbefehl und der Algorithmus erzeugt daraus autonom und ohne weiteres Zutun ein Bild.

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Joerg Heidrich
Joerg Heidrich

Joerg Heidrich ist Justiziar von Heise Medien und als Fachanwalt für IT-Recht in Hannover tätig. Er ist begeisterter Nutzer des KI-Bildgenerators Midjourney.

Der Nutzer der KI ist daher weniger mit einem agierenden Künstler vergleichbar als vielmehr mit einem Mäzen, der hinter dem Maler steht und diesem grobe Anweisungen gibt. Gleichzeitig ist das Ergebnis dieser Anweisungen, der Prompts, nicht reproduzierbar. Juristen sind sich deshalb weitgehend einig, dass ein Bild, das vollständig von einer KI erschaffen wurde, keinen Urheber hat. Es fehlt der menschliche Schöpfer, den das Gesetz zwingend voraussetzt.

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