EU-Kommission will Reparierbarkeitsindex für Haushaltsgeräte einführen

Die EU-Kommission wird neue Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten wie Unterhaltungselektronik aufstellen. Es geht um die Ökodesign-Verordnung.

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Ein Techniker repariert eine Waschmaschine.

(Bild: adriaticfoto/Shutterstock.com)

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Arbeitsplan für die weitere Umsetzung der Ökodesign-Vorschriften bis 2030 angenommen. Die Initiative umfasst neue Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten wie Unterhaltungselektronik und kleinen Haushaltsgeräten. Dazu gehört die Einführung eines Reparierbarkeits-Scores für einschlägige Produkte "mit dem größten Potenzial". Dazu kommen sollen neue Vorgaben für die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.

Die verbindliche Einführung eines Reparierbarkeitsindexes beschlossen die EU-Staaten erstmals 2022 für Smartphones und Tablets. Hersteller der kleinen Mobilgeräte wie Apple und Samsung müssen auf einer Skala von A bis E zusammen mit der Energieeffizienz auch angeben, wie gut ihre Mobiltelefone und Handhelds repariert werden können. Das neue Energielabel soll EU-weit von 2025 an auf entsprechenden Geräten zu finden sein.

Mit dem Beschluss der Ökodesign-Verordnung weiteten die EU-Gesetzgeber voriges Jahr die Vorgaben aus. Die erhöhte Messlatte inklusive Reparierbarkeitsindex erstreckt sich so künftig prinzipiell auch auf Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte sowie Staubsauger.

Die geplanten Anforderungen an Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung für die ausgewählten Produkte werden sich laut der Kommission auf zwei Elemente erstrecken. Es gehe einmal um die Produktleistung mit Kriterien wie Mindesthaltbarkeit, Mindestenergie- und Ressourceneffizienz, Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Mindestrecyclinganteil. Erweitert werden müssen zudem Produktinformationen einschließlich wichtiger Merkmale wie des CO2-Fußabdrucks und des ökologischen Fußabdrucks der Produkte.

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Entsprechende Hinweise werden dem Plan nach hauptsächlich über den neuen digitalen Produktpass zur Verfügung gestellt. Dieser soll – etwa über einen QR-Code – Auskunft über die Nachhaltigkeit von Waren geben. Als weitere vorrangige Produkte für besseres Ökodesign erachtet die Kommission Stahl und Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen sowie Matratzen. Diese habe sie "auf der Grundlage ihres Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt".

Die Details will die Kommission mit delegierten Rechtsakten auf Einzelproduktbasis oder für Gruppen ähnlicher Waren festlegen. Dies werde "auf gründlichen vorbereitenden Studien und Folgenabschätzungen beruhen". Die Kommission will dabei alle Interessenträger während des gesamten Prozesses einbeziehen, auch im Rahmen des kürzlich eingerichteten Ökodesign-Forums. Sie versichert, insbesondere den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung tragen zu wollen. Die Anforderungen werden dem Vorhaben zufolge spätestens Ende 2026 stehen.

(vbr)