Europäische Grüne: ACTA-Verhandlungen aussetzen

Solange die ACTA-Länder den aktuellen Entwurf ihres umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens nicht veröffentlichen, sollen die Verhandlungen ruhen, fordern grüne Europabgeordnete. Zuvor war eine konservative Initiative zum Schutz geistigen Eigentums vorerst gescheitert.

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Von
  • Monika Ermert

Die Grünen im Europaparlament fordern, die Verhandlungen über das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA auszusetzen, bis die Verhandlungspartner den aktuellen Entwurf der Öffentlichkeit zugänglich machen. Bei der neunten Verhandlungsrunde in Luzern hatten die ACTA-Partner beschlossen, den aktuellen Entwurf des Abkommens nicht zu veröffentlichen.

In der vergangenen Woche war der Vorstoß der konservativen französischen Abgeordneten Marielle Gallo für eine EU-Gesamtstrategie zum Schutz geistigen Eigentums mit den Stimmen von Grünen und Sozialdemokraten wieder von der Tagesordnung genommen worden. Gallo, deren Initiativbericht damit erstmal vom Tisch ist, hat die ACTA-Verhandlungen ausdrücklich begrüßt und fordert, "Lücken bei der Bekämpfung von Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums im Internet" anzugehen.

Eine Mitarbeiterin von Gallo sagte gegenüber heise online, der Bericht schlage keine konkreten Maßnahmen vor, sondern wolle Online-Piraterie lediglich auf die Agenda setzen. Im Herbst hoffe Gallo auf eine Neubefassung des Parlaments mit dem Bericht. Der zur Fraktion der Grünen gehörende Abgeordnete der schwedischen Piratenpartei, Christian Engström, mahnte unterdessen, ACTA könnte nach dem vorläufigen Scheitern Gallos der nächste Versuch sein, in der EU bislang fehlende strafrechtliche Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen zu etablieren.

Laut des im April veröffentlichten Entwurfs wollen die ACTA-Länder zumindest Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen von gewerblichem Ausmaß strafrechtlich verfolgen. Seit Jahren geht es hin und her, wenn es um strafrechtliche Sanktionen gegen Raubkopien und andere Verletzungen der so genannten Immaterialgüter geht. Die so genannte zweite Durchsetzungsrichtlinie (IPRED2) scheiterte zuletzt an Verfahrensfragen und verschwand danach in den Schubladen der Kommission. Auch mit dem für den Frühsommer angekündigten Neustart von IPRED2 wurde es nichts. (vbr)