Kanadische Internetprovider müssen für Musikdownloads nicht zahlen
Das oberste kanadische Gericht hat entschieden, dass Ansprüche der Urheber und Labels nicht durch das gegenwärtige Copyright-Gesetz gedeckt sind.
Der Supreme Court von Kanada hat entschieden, dass Internetprovider keine Abgaben für Musikdownloads an Urheber und Labels zahlen müssen. Einhellig sind die neun obersten Richter der Meinung, dass Unternehmen, die Internetzugänge bereitstellten, lediglich "Übermittler" seien, die nicht vom kanadischen Copyright-Gesetz erfasst seien. Zugleich forderten die Richter das kanadische Parlament auf, das Gesetz zu überarbeiten, da es veraltet sei.
Die Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada (SOCAN) hatte gefordert, dass Provider Abgaben für ungenehmigte Musikdownloads zahlen sollen. Dagegen hatte sich unter anderem die Canadian Association of Internet Providers gewehrt und gefordert, die SOCAN solle sich direkt an die Betreiber solcher Websites wenden. Allerdings hatte der Federal Court of Canada im März entschieden, dass das Herunterladen von Musik und die Bereitstellung von Songs für den Download durch P2P-Software wie KaZaa nicht den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfülle. (anw)