BKA: Kinderpornografie häufigste Straftat im Netz

Seit zwei Jahren unterhält das Bundeskriminalamt ein Zentrum mit 60 Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit der Kriminalität im Internet beschäftigen.

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Von
  • dpa

Internet-Polizisten des BKA sind im vergangenen Jahr beim Surfen im weltweiten Netz auf rund 600 mögliche Straftaten gestoßen. Mehr als 60 Prozent der Delikte waren der Kinderpornografie zuzurechnen. Bundeskriminalamts-Präsident Jörg Ziercke stellte am Donnerstag in Wiesbaden klar, dass das Signal des BKA lauten müsse: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Seit zwei Jahren unterhält das Bundeskriminalamt (BKA) ein Zentrum mit 60 Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit der Kriminalität im Internet und anderen modernen Kommunikationsmitteln beschäftigen.

In aller erster Linie gehe es um Prävention und den Schutz der Opfer, sagte Ziercke. Im besten Fall würden auch die Täter durch die Präsenz der Streifen im Netz von weiteren Straftaten abgehalten. "Allerdings werden die Betreiber der verbotenen Seiten durch unsere Präsenz auch vorsichtiger und das macht unsere Arbeit schwieriger", sagte der Leiter des Technischen Servicezentrums für Informations- und Kommunikationstechnologien (TeSIT), Helmut Ujen. Zusätzlich kämpften die Netzfahnder mit dem "kleinen Problem der großen Datenmengen". Bei einem Großverfahren des BKA müssten die Beamten 1500 Gigabyte Daten durchforsten.

Bei ihren anlassunabhängigen Recherchen im Netz seien die TeSIT- Mitarbeiter auch auf der Suche nach Seiten mit rechtsextremistischen und islamisch-terroristischen Inhalten. "Unsere Fahnder sind etwa auf eine E-Mail des Todespiloten vom 11. September, Atta, an die besagte Flugschule in den USA gestoßen", sagte Ujen. Probleme bereiteten allerdings immer wieder die international unterschiedlichen Rechtslagen. "In den Niederlanden dürfen leichte Drogen wie Haschisch verkauft und somit auch im Internet angeboten werden, gleiches gilt in den USA für Nazi-Seiten und Devotionalien", sagte Ujen. Strafbar machten sich dann erst die deutschen Nutzer oder Käufer.

Ein anderes Mal entdeckten die Beamten eine Anzeige mit dem Text "Suche leckeren jungen boy zum realen Verspeisen." Und auch Internet-Auktionshäuser seien stets im Visier der Netz-Polizisten. "Wenn eine extrem teure Luxusuhr angeboten wird, stellt sich für uns die Frage, ob es sich möglicherweise um Hehlerei oder um Betrug handelt", sagte der TeSIT-Leiter. Zu den Aufgaben des BKA-Servicezentrums zählen neben der Netzrecherche auch die Wiederherstellung von vermeintlich verloren gegangenen Daten, die technische Unterstützung der Polizeibehörden in den Ländern.

Ziercke und Ujen stellten klar, dass auch für die BKA-Beamten rechtliche Vorschriften gelten. "Wir bewegen uns wie alle anderen Nutzer im Netz und geben uns beispielsweise Nicknames, nutzen kostenpflichtige Angebote und treten in E-Mail-Kontakt", sagte der TeSIT-Leiter. Unzulässig sei aber auch für die Fahnder, Taten zu provozieren, Codes zu knacken und so auf nicht frei zugängliche Seiten zu gelangen, sowie verdeckte Ermittlungen bei direkten Anfragen. "Wenn wir etwa in Chats gefragt werden, was wir beruflich machen, müssen wir wahrheitsgemäß antworten", sagte Ujen. Wenn dann die Antwort BKA-Beamter komme, glaubten das allerdings viele Chatter nicht. (dpa)/ (tol)