Verbraucherschützer kämpfen gegen Telefonwerbung

Sowohl Verbraucherschützer als auch die Landesregierungen in Hessen und Baden-Württemberg fordern eine Verschärfung des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung.

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  • dpa

Hessens Verbraucherschützer fordern härtere Regeln im Kampf gegen lästige und unerlaubte Telefonwerbung. Jutta Gelbrich aus dem Vorstand der Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister (CDU) appellierten am Mittwoch in Frankfurt an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), sich dafür einzusetzen. So sollen etwa am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Die hessische Landesregierung habe sich bereits vor zwei Jahren dafür ausgesprochen, sagte Weinmeister. Die Gesetzgeber seien dem Vorschlag aber nicht gefolgt. Nach Gelbrichs Meinung waren daran nicht die Verbraucherschutzminister schuld. Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jedoch habe Lobbyisten aus der Wirtschaft nachgegeben.

Nach der Gesetzesänderung vor fast einem Jahr drohen Firmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke anrufen. Bei einer Umfrage unter 1830 Hessen hätten nicht einmal fünf Prozent angegeben, eine Zustimmung erteilt zu haben. Fast jedem Zweiten wurde am Telefon ein Vertrag untergeschoben, wie Gelbrich erklärte. "Die rufen zum Beispiel unter dem Vorwand an, eine Meinungsumfrage zu machen."

In sieben von zehn Fällen klingelte das Telefon wegen Lotterien und Gewinnspielen. Bei jedem sechsten Befragten ging es bei dem Anruf um Energieversorger, Telefon- und Internetangebote, Zeitschriftenabos oder Bank- und Finanzprodukte. Die Zahlen für Hessen liegen im Schnitt einer bundesweiten Umfrage.

Mit den Ergebnissen wollen die Verbraucherschützer schon jetzt Druck auf die Bundesregierung machen – eigentlich hätte die Folgen der Gesetzesänderungen erst nach drei Jahren überprüft werden sollen. Diese seien nun nachgewiesenermaßen nicht wirksam, sagte Weinmeister. "Das Interesse wird groß sein, das zu regeln."

Gegner der im letzten Jahr abgelehnten schriftlichen Bestätigung hatten Gelbrich zufolge argumentiert, dass dann überhaupt keine Verträge mehr am Telefon geschlossen werden könnten. Dem hält die Chefin der Verbraucherzentrale Hessen entgegen: "Wer Pizza bestellt oder ein Hotelzimmer bucht, wird ja vorher selber aktiv."

Neben der Bestätigungslösung forderten die Verbraucherschützer höhere Bußgelder für die Anrufer. "Wir müssen über einen höheren Betrag nachdenken, dass es auch wehtut", sagte Weinmeister. Er habe den Eindruck, dass viele Firmen die 50.000 Euro einkalkulieren. "Für größere Unternehmen ist das die Portokasse", sagte Gelbrich. Der Betrag könne ruhig verfünffacht werden. Erst neun Mal habe die zuständige Bundesnetzagentur Geldstrafen verhängt.

Weiter forderten Gelbrich und Weinmeister, die Gewerbeordnung zu verschärfen. Wer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, solle von der Betriebsschließung bedroht sein. Zudem soll das Gesetz konkretisiert werden: "Der Verbraucher muss eine bewusste und spezifische Entscheidung treffen können." Die Einwilligung zu Werbeanrufen dürfe nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel auf Internetseiten versteckt sein. Bei Telefonaten müsse sie deutlich betont werden.

Auch Verbraucherschützern und Landesregierung in Baden-Württemberg halten das Gesetz gegen illegale Werbeanrufe für nahezu wirkungslos. "Noch immer werden sehr viele Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt", sagte Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle (CDU). Im Südwesten hätten sich von April bis Juni rund 4000 Verbraucher über lästiges Klingeln und Abzocke beschwert. 70 Prozent der Beschwerden bezögen sich auf Lotterien und Gewinnspiele. Köberle forderte eine Korrektur des Bundesgesetzes: Verträge, die am Telefon geschlossen werden, bräuchten unbedingt eine Bestätigung durch die Verbraucher, bevor sie wirksam werden.

"Die vielen Beschwerden zeigen, dass wir es hier mit einem millionenfachen Betrug zu tun haben", sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale. Köberle betonte: "Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig und wettbewerbswidrig." Die Bürger würden von Telefonbetrügern getäuscht und in nicht gewollte Verträge gezwungen. Zielgruppen seien vor allem Jugendliche, ältere Menschen und Bürger mit ausländischen Wurzeln. Trotz der drohenden Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zeige das etwa ein Jahr alte Gesetz nicht die angestrebte abschreckende Wirkung. Das Bußgeld müsse auf bis zu 250.000 Euro erhöht werden, forderte der Minister.

Die Bundesregierung sieht dagegen derzeit keinen Bedarf für Änderungen an dem Gesetz, räumt aber Defizite bei der Umsetzung ein: "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", hatte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner erklärt, noch bevor die genauen Ergebnisse der Umfragen durch die Verbraucherschützer bekannt wurden. (jk)