iPhone & Co.: Warum Handys in hessischen Schulen verboten werden

Die Debatte über die Nutzung von Handys an Schulen in Deutschland hat in jüngster Zeit erheblich an Dynamik gewonnen. Hessen prescht vor. Die Hintergründe.

Artikel verschenken
vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Kinder in der Schule

Kinder in der Schule.

(Bild: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Christoph Dernbach
Inhaltsverzeichnis

Wenn die über 800.000 Schülerinnen und Schüler in Hessen Mitte August wieder aus den Sommerferien an ihre Schulen zurückkehren, können sie ihre Smartphones eigentlich gleich zu Hause lassen. Denn ab dem Schuljahr 2025/2026 wird dort aller Voraussicht nach ein sogenanntes "Handyverbot" an allen Schulen gelten. Der Gesetzesentwurf hat im März die erste parlamentarischen Hürde mit der Mehrheit der schwarz-roten Landesregierung genommen. Noch vor den Sommerferien soll der Landtag in Wiesbaden das "Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes" endgültig verabschieden.

kurz & knapp
  • Hessen führt ein Handy- und Smartwatch-Verbot an den meisten Schulen ein.
  • Allein die Anwesenheit von Smartphones beansprucht laut Studien kognitive Ressourcen.
  • Die Effekte eines Verbots werden zum Teil überschätzt.

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Smartphones, sondern auch andere mobile digitale Endgeräte wie Computeruhren und Tablet-Computer. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Geräte zwar weiterhin mitbringen, aber nicht mehr auf dem Schulgelände privat nutzen; weder zum Telefonieren, Chatten, noch zum Surfen oder Spielen. Wer gegen die Regel verstößt, wird sein Gerät los – zumindest bis zum Ende des Schultages. Damit kann dann immerhin noch ein digitales Bus- oder Bahnticket für den Heimweg genutzt werden.

Für die weiterführenden Schulen sieht der Gesetzesentwurf einige Ausnahmen vor: So können die Lehrkräfte die Nutzung von Smartphone, Tablet & Co beispielsweise für unterrichtliche Zwecke zulassen. Bei Notfällen kann weiterhin das Mobiltelefon gezückt werden, um einen Rettungsarzt anzufordern. Aus medizinischen Gründen ist eine Abweichung möglich, wenn etwa der Blutzuckerspiegel bei Diabetes-Kranken digital überwacht wird. Auch an das Thema Barrierefreiheit hat der Gesetzgeber in Hessen gedacht: Erlaubt bleibt die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, wenn das Gerät dabei hilft, Barrieren aus dem Weg zu räumen.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "iPhone & Co.: Warum Handys in hessischen Schulen verboten werden". Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.