Online-Buchhändler kann nicht wegen E-Mail-Spionage bestraft werden

Ein US-amerikanisches Berufungsgericht sieht bestehende Gesetze als nicht ausreichend an, um das Unternehmen Interloc für das Ausspionieren von elektronischer Post verurteilen zu können.

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Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat entschieden, dass Bradford Councilman, der frühere Vizepräsident des Internetbuchhändlers Interloc, der nun zu Alibris gehört, nicht für das Abfangen von E-Mails bestraft werden kann. Bisherige Gesetze könnten beispielsweise nur auf Telefongespräche angewendet werden, nicht aber auf Informationen, die auch nur vorübergehend gespeichert werden. Das Gericht befand außerdem, der Gesetzgeber möge die bisherige Regelung überarbeiten -- bislang müsste das Ausspionieren von E-Mail unbestraft bleiben.

Der Fall geht in das Jahr 1999 zurück, als Alibris vorgeworfen wurde, E-Mails von Kunden abgefangen zu haben, die bei Amazon.com Bücher bestellt hatten. Der Online-Buchhändler wollte 250.000 US-Dollar zahlen, um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Alibris hatte seinen Kunden kostenlose E-Mail-Konten angeboten. Wegen eines technischen Zustellungsproblems sei das Unternehmen gezwungen gewesen, einige E-Mails abzufangen und deren Weg durchs Netz zurückzuverfolgen. Es sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen, die Kunden auszuspionieren, hieß es seinerzeit. (anw)