Neuer Entwurf für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat die aktuelle Version für das geplante Anti Counterfeiting Trade Agreement veröffentlicht. Die Forderung nach einer "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverletzungen ist darin nicht mehr enthalten.

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Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat den aktuellen Entwurf des geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA veröffentlicht. Das als vertraulich gekennzeichnete Dokument (PDF-Datei) stammt offenbar aus dem Innenausschuss des EU-Parlaments, wo das Anti-Piraterie-Abkommen Anfang der Woche auf der Tagesordnung stand. Der neue Entwurf, der eigentlich nicht veröffentlicht werden sollte, enthält die Änderungen der jüngsten Verhandlungsrunde Ende Juni in Luzern. Anders als in dem im Frühjahr offiziell veröffentlichten Text sind in dem aktuellem Entwurf auch die verschiedenen Positionen der Verhandlungspartner enthalten.

Auffälligste Änderung ist die Streichung der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverstöße, die sich die Verhandlungspartner bisher zumindest als Option offen gehalten hatten. Bislang sollten Haftungsprivilegien für Provider von einer entsprechenden "Maßnahme" zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen abhängig gemacht werden. EU-Handelskommissar Karel de Gucht erklärte dazu im Innenausschuss, dass es in ACTA keine Verpflichtung für Internetsperren nach einem "Three Strikes-Prinzip" geben werde. Entsprechende Regelungen sei Sache der nationalen Gesetzgebung. De Gucht ließ laut Agenturberichten aber die Tür offen für eine EU-weite Regelung.

Nach wie vor enthält der Entwurf neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Sanktionen. Konkret mit Gefängnis- oder Geldstrafen belegt werden sollen etwa die bewusste Einfuhr und Verwendung von Produktfälschungen "im gewerblichen Ausmaß" oder unautorisiertes Aufzeichnen von Kinofilmen. Die EU drängt gemäß einer Empfehlung der inzwischen abgelösten spanischen Ratspräsidentschaft auf Strafvorschriften auch bei Beihilfe oder Anstiftung zur Verletzung von Urheber- und verwandten Rechten. Andererseits setzt sich Brüssel dafür ein, dass sich der strafrechtliche Teil nicht auf Verbraucher beziehen soll.

Vor der nächsten Verhandlungsrunde, die Ende Juli in Washington stattfinden soll, liegt der Hauptstreitpunkt laut de Gucht bei der Definition des Geltungsbereichs von ACTA. Derzeit bezieht sich dieser auf die Vorgaben aus dem TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation, würde neben dem Copyright also etwa auch Patente, Markenzeichen oder geographische Herkunftsbezeichnungen mit einschließen. Vor allem letztere wollen mehrere Verhandlungspartner wie die USA aber aus der Übereinkunft heraushalten. Für de Gucht ergibt ACTA ohne diesen weiten Schutzumfang aber keinen Sinn. Vor den EU-Abgeordneten machte er klar, dass Europa hier die US-Position "nicht einfach schlucken" werde. (vbr)