domainfactory setzt auf menschliche Mailsortierer [Update]

Der Webhoster domainfactory will die Leistungsfähigkeit seiner Spamfilter verbessern, indem er Mitarbeiter für die Klassifikation von E-Mails einsetzt -- eine Maßnahme, die bei Datenschützern auf Kritik stößt.

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Der Webhoster domainfactory will die Leistungsfähigkeit seiner Spamfilter verbessern, indem er Mitarbeiter für die Klassifikation von E-Mails einsetzt. Die Teilnahme am so genannten "Active Spamfilter" ist freiwillig; Kunden müssen ihre E-Mail-Adressen für die Teilnahme schriftlich anmelden (PDF-Formular).

Anschließend erzeugt das E-Mail-System von domainfactory von jeder eingehenden Nachricht eine Kopie, die es -- "soweit es geht" -- anonymisiert, indem es zum Beispiel den Header und andere Schlagwörter entfernt, die auf persönliche Informationen hindeuten ("Sehr geehrter ..."). Mit den als Spam beziehungsweise erwünschten Nachrichten (Ham) klassifizierten E-Mails will domainfactory die Wirksamkeit seiner Filter kontrollieren sowie die Erkennungsrate verbessern. "Wer an dem Programm teilnimmt, hat Chancen, sein eigenes Mailprofil einfließen zu lassen und damit auch seine Trefferquote zu erhöhen", heißt es in der FAQ zum Active Spamfilter.

domainfactory gibt im Anmeldeformular an, nur "speziell geschulte, auf den Datenschutz verpflichtete und besonders vertrauenswürdige" Mitarbeiter einzusetzen. Tobias Marburg, Geschäftsführer des Providers, sieht keine Datenschutz-Probleme seines Dienstes. Er habe das Angebot rechtlich prüfen lassen.

Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in dem Dienst dagegen einen rechtswidrigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, weil die Zustimmung der Versender zum Lesen der E-Mail durch domainfactory-Mitarbeiter fehlt. Schon bei Googles E-Mail-Dienst Gmail waren die Verbraucherschützer auf die Barrikaden gegangen -- bei Gmail analysiert ein Programm, keine Menschen, die E-Mails, um zum Inhalt passende Werbung einzublenden.

[Update:]
Mittlerweile hat die Kanzlei LTA Jachmann Braun Haiges, Rechtsvertreter von domainfactory, Stellung bezogen: "Durch das Fernmeldegeheimnis wird die störungsfreie Kommunikation geschützt. Diese ist jedoch nicht betroffen, wenn der Empfänger nach der erfolgten Kommunikation einem Dritten Einsicht in den Inhalt gewährt. In derartigen Fällen kann höchstens das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders berührt sein. Insofern ist aber genau auf Art und Schwere des Eingriffes in dieses Persönlichkeitsrecht zu achten. Durch das Anti-Spam-Programm der domainfactory GmbH wird jede Nachricht zunächst, wie beschrieben, anonymisiert und anschließend von ausgewählten Mitarbeitern nach 'gut' oder 'böse' bewertet. Diese Mitarbeiter sind ihrerseits zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Veröffentlichung irgendwelcher Nachrichten findet selbstverständlich nicht statt. Die Auswertung der E-Mails dient ausschließlich der Verbesserung der bestehenden Spam-Filter und dient damit dem Interesse aller Beteiligten. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht erkennbar. Und wer den Inhalt seiner E-Mail vor der Einsichtnahme durch Dritte schützen möchte, hat immer noch die kostenlose Möglichkeit der Verschlüsselung oder kann den Empfänger auf die Vertraulichkeit seiner Nachricht hinweisen." (jo)