Microsoft bezahlt Brüsseler Rekordbußgeld

EU-Wettbewerbsbußgelder müssen beglichen werden, auch wenn Unternehmen dagegen vor dem Luxemburger EU-Gericht klagen. Die weiteren Auflagen in dem Wettbewerbsverfahren hatte die Kommission ausgesetzt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft hat das Brüsseler Rekordbußgeld von 497,2 Millionen Euro fristgerecht an die EU-Kommission überwiesen. Das bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel gegenüber dpa. EU-Wettbewerbsbußgelder müssen beglichen werden, auch wenn Unternehmen dagegen vor dem Luxemburger EU-Gericht klagen. Microsoft hatte zwar gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt und später auch die Aussetzung der Auflagen beantragt; nachdem die EU-Kommission diese Auflagen aussetze, stand aber dennoch erst einmal die Zahlung des Bußgelds an. Eine entsprechende Belastung hatte Microsoft bereits in den Bilanzen für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahrs ausgewiesen.

Das Microsoft-Bußgeld fließt in den EU-Haushalt. Dies führt dazu, dass Mitgliedstaaten entsprechend weniger in die EU-Kasse einzahlen müssen. Da Deutschland etwa ein Viertel zum EU-Haushalt beiträgt, ergibt sich für Berlin eine Ersparnis dank Microsoft von etwa 125 Millionen Euro. Das Widerspruchsverfahren, mit dem Microsoft die Aufhebung der Kommissionsentscheidung erreichen will, läuft ungeachtet der vorläufigen Bezahlung des Bußgeldes weiter.

Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen. Mit 497.196.304 Euro verfügte die Kommission die höchste Geldbuße, die in der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde. Zudem sollte Microsoft die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Microsoft hätte zudem PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit geben müssen, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. (jk)