Bundesgesundheitsministerin will "zu leichten" Online-Zugang zu Cannabis stoppen

Die Bundesgesundheitsministerin fordert wegen leichtem Zugang zu Medizinalcannabis nach Online-Verschreibungen strengere Regeln, um Missbrauch zu verhindern.

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Cannabis vor unscharfem Hintergrund

(Bild: Roxana Gonzalez/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übt Kritik an dem einfachen Zugang zu Medizinalcannabis und will den "zu leichten Zugang" einschränken. Cannabis sei eine Rauschdroge und könne "insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden". Das sagte Warken in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 wird Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert, sondern gilt als verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Sie habe das Gesetz nicht unterstützt, betont Warken. Den Anstieg des Konsums von medizinischem Cannabis bezeichnet sie als "verstörend". Im Koalitionsvertrag habe man sich auf eine Evaluation der Teillegalisierung bis Ende 2025 geeinigt. Dabei verwies sie auf Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, wonach der Verbrauch seit April 2024 im Vorjahresvergleich von 31 auf 100 Tonnen verdreifacht habe. Laut Warken ist es zu einfach, online an ein Rezept zu kommen. Dabei sei Medizinalcannabis eigentlich nur für Menschen gedacht, "die es wegen schwerer Erkrankungen gesundheitlich brauchen."

In der Vergangenheit hat es immer wieder Kritik an der Teillegalisierung von Cannabis gegeben – auch von vielen Ärzten und Apothekern. Die Ärztekammer Nordrhein geht seit Jahren konsequent gegen fragwürdige Online-Angebote im Apothekenumfeld vor und konnte kürzlich einen Erfolg gegen die Plattform Dr. Ansay erzielen. Darum darf die Plattform nicht mehr für telemedizinische Behandlungen werben, deren Ziel die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist.

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Vor Wochen hatte das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg auf Anfrage von heise online bereits geäußert, dass "Medizinalcannabis möglicherweise auch für Konsumzwecke verordnet wird, wodurch die gesetzlichen Bestimmungen umgangen werden."

Warken muss die Situation laut dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, noch etwas sortieren. Bei "gewissen Indikationen" sei die Verschreibung von Medizinalcannabis "ohne Frage" sinnvoll. Fragwürdig sei jedoch auch, dass inzwischen viel Cannabis auf dem Markt sei, das für medizinische Zwecke nicht brauchbar ist, erklärte Dr. Andreas Gassen bei einer Pressekonferenz zur derzeit laufenden Vertreterversammlung.

(mack)