Schleswig-Holsteins Datenschützer rügt Schufa

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz weist Sparkassen, Banken und andere Unternehmen darauf hin, dass der Einsatz von Scoring-Verfahren der Schufa – im rechtlichen Sinn des Wortes – nicht verantwortet werden könne.

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Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, ist mit der Bonitätsauskunftei Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) unzufrieden. Sie habe nicht auf Bitte des ULD Informationen über das von ihr betriebene Bonitäts-Scoring herausgegeben und auch keine Stellungnahme dazu abgegeben, weshalb sie diese Informationen gegenüber ihren Geschäftspartnern geheim halte. Stattdessen habe die Schufa das ULD und andere Aufsichtsbehörden einzeln zu Gesprächen nach Wiesbaden im Spätsommer eingeladen. Das ULD habe dies abgelehnt – so wie auch schon andere Datenschutzaufsichtsbehörden.

Weichert erläuterte in einer Mitteilung, seit dem 1. April gälten beim Scoring weitgehende Transparenzregeln. Einige Unternehmen hielten sich nicht an sie. Die Schufa hebe sich negativ hervor, da sie ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse "selbst denjenigen für Kontroll- und Verifikationszwecke nicht zur Verfügung stellt, die diese zur Wahrnehmung ihrer Pflichten kennen müssen und an deren Vertrauenswürdigkeit kein Zweifel bestehen sollte". So leide die datenschutzrechtliche Vertrauenswürdigkeit der Schufa. Daher weist das ULD Sparkassen, Banken und andere Unternehmen in Schleswig-Holstein darauf hin, dass nach den bisher beim ULD vorliegenden Informationen der Einsatz von Scoring-Verfahren der Schufa – im rechtlichen Sinn des Wortes – nicht verantwortet werden könne. (anw)