Digitalisierung: Bundesrechnungshof sieht Handlungsbedarf bei der Bundeswehr

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Bundeswehr und benennt Handlungsbedarf. Die Sondervermögen seien kein Freifahrtschein.

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Schulter eines Soldaten der Bundeswehr im gefleckten Tarnanzug mit Schulterklappe und Deutschlandflagge auf dem Oberarm.

(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Bundesrechnungshof hat am Dienstag ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) zur verantwortungsvollen Mittelverwendung aus dem Sondervermögen und der für Verteidigungsausgaben ausgesetzten Schuldenbremse auffordert. Kritik gibt es darin reichlich, auch im Bereich Digitalisierung.

In der Kurzmeldung lässt sich der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, mit den Worten zitieren: "Aus einem sicherheitspolitischen 'Whatever it takes!' darf kein verwaltungsinternes 'Geld spielt keine Rolle!' werden." Im vollständigen Papier taucht die Phrase auch mehrfach auf. Im Kern geht es darum, dass die Bundeswehr sich auf ihren Kernauftrag fokussieren soll und an die Erinnerung an die "Pflicht, die finanziellen Mittel wirksam und verantwortungsvoll zu verwenden".

Die Bundeswehr nehme auch Aufgaben wahr, die keinen Bezug zum Kernauftrag hätten – "Kernauftrag der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung". "Maßgeblich sind dabei insbesondere die Bereiche Rüstung, Infrastruktur, Betrieb, Organisation und Personal", ergänzt der Bundesrechnungshof. Im Vergleich zu 2010 sei "der Personalkörper deutlich kopflastiger". Dadurch seien zu viele Soldatinnen und Soldaten "in administrativen Aufgaben innerhalb und außerhalb der Streitkräfte gebunden". Der Rechnungshof erwähnt explizit, dass die Bundeswehrverwaltung "den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte" diene.

Die Diskussion seit der Bereitstellung von Sondervermögen drehe sich weitgehend um Rüstung und gegebenenfalls der Infrastruktur. Es gebe jedoch in den anderen Bereichen ebenfalls Handlungsbedarf. "Bei Organisation und Personal helfen finanzielle Mittel nur bedingt. Reformen bei Aufgaben, Strukturen und Personalkörper sind zwingend erforderlich, um das Ziel einsatzbereiter Streitkräfte und einer effektiven und effizienten Bundeswehrverwaltung zu erreichen." Der Koalitionsvertrag der Regierung lasse in diesen Bereichen keine Reformabsichten und konkrete Aussagen erkennen.

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Der Bundesrechnungshof mahnt an, "dass der Einzelplan 14 nicht um 'verteidigungsfremde' Ausgaben erweitert wird. Dies sind Ausgaben, die keinen oder gegebenenfalls nur einen mittelbaren Bezug zur Verteidigungsfähigkeit haben. So liegt zum Beispiel der Hauptzweck einer Autobahnbrücke, auch wenn über sie Militärtransporte rollen können, nicht in der Verteidigungsfähigkeit."

Nicht zimperlich ist der Rechnungshof bei Verschwendungsvorwürfen. "Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zeigen, dass es dem BMVg und der Bundeswehr teilweise nicht gelingt, die finanziellen Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich zu verwenden. Die veröffentlichten Beispiele reichen von missglückten Beschaffungs- und Digitalisierungsvorhaben über Managementfehler bis zu vermeidbaren Mehrausgaben in Millionenhöhe für ungenutzte Softwarelizenzen." Erfahrungsgemäß gelte, wenn einer Organisation in kurzer Zeit deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stünden, steige das Risiko für unwirtschaftliches Handeln. "Das Risiko für unwirtschaftliches Handeln könnte durch die Vorgabe des BMVg verstärkt werden, wonach der Faktor Zeit nun oberste Priorität für das Beschaffungswesen hat."

Im Dezember 2024 hatte der Bundesrechnungshof die Bundeswehr ebenfalls kritisiert. Fehlende (Geo-)Redundanz bei einem "einsatzwichtigen" Rechenzentrum stand dort im Fokus. Wenige Tage später hatte das BMVg mitgeteilt, dass solch eine Redundanz ab 2026 schrittweise geschaffen werden solle. Die Mahnungen des Bundesrechnungshofs verhallen offenbar nicht ungehört.

(dmk)