Elektronische Patientenakte: Wer widerspricht, soll nicht benachteiligt werden
Auf dem 129. Ärztetag forderten die Delegierten, die Cybersicherheit und Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur zu stärken und mehr Schutz für Patientendaten.
(Bild: PeopleImages.com - Yuri A/Shutterstock.com)
Hintergrund für den Beschluss sind laut Antrag Forderungen der Justizministerkonferenz, Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die ePA zu ermöglichen. Die Ärzte betonen, dass nur so das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ihre Ärztinnen und Ärzte erhalten bleibt.
Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit
Aufgrund der bisher schlechten Nutzerfreundlichkeit fordern die Ärzte die Bundesregierung außerdem dazu auf, Anpassungen an der elektronischen Patientenakte "so schnell wie möglich umzusetzen". Ebenso sei "ein hohes, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigtes Sicherheitsniveau unerlässlich".
Zudem müsse die Gematik "wirksame Maßnahmen gegen mögliche Angriffsszenarien entwickeln". Erneut erinnern die Ärzte an die schnelle "Umsetzung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts sowie die Einführung einer Volltextsuche innerhalb der ePA-Dokumente". Das hatten Ärzte in der Vergangenheit bereits gefordert.
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Um sensible Daten zu schützen, sollten Abrechnungsdaten laut Bundesärztekammer (PDF) "zunächst nur für die Versicherten sichtbar sein, damit sie gezielt Zugriffsrechte vergeben können". Mit Version 3.0 der elektronischen Patientenakte wurde das feingranulare Berechtigungsmanagement abgeschafft und soll auch – trotz Forderungen verschiedener Verbände und Datenschützern – nicht mehr wiederkommen. Das geht auch aus einer Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anne-Mieke Bremer (Die Linke) hervor. "Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen" heißt es darin.
Bisher werden alle Daten automatisch in die ePA eingestellt, es sei denn, sie sind besonders kritisch. Außerdem fordern die Ärzte, dass "medizinische Befunde [...] dem Patienten erst nach ärztlicher Einordnung zugänglich gemacht werden [sollten], wenn therapeutische Gründe dies erfordern". Überdies sollten Ärzte nicht dazu verpflichtet werden, die ePA von Kindern und Jugendlichen zu befüllen. Dazu hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits eine Richtlinie veröffentlicht.
Bessere VerfĂĽgbarkeit der Telematikinfrastruktur
Da Cyberangriffe eine wachsende Bedrohung für das Gesundheitswesen darstellen und der Schutz der IT-Infrastruktur ausbaufähig ist, fordern die Ärzte (PDF) mehr Resilienz für lokale und zentrale Systeme. Ausbaufähig ist vor allem die Verfügbarkeit und Robustheit von Anwendungen und Diensten – insbesondere der Telematikinfrastruktur (TI), bei der es regelmäßig zu Störungen kommt. Ebenso sollte den Ärzten zufolge mehr für die Sicherheit lokaler IT-Systeme getan werden.
Ebenso wichtig ist es, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie diese Systeme sicher nutzen können. Die Leitung von Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen soll daher dafür sorgen, dass ihr Personal regelmäßig geschult wird. Einseitige Abhängigkeiten von Diensten externer (Cloud-)Anbieter sollten ebenfalls berücksichtigt und "Mechanismen der Bedrohungserkennung" etabliert werden.
Im Rahmen der Krankenhausreform soll die Resilienz der Krankenhäuser deutlich verbessert werden. Neben Investitionen in Cybersicherheit sollen auch "Reservekapazitäten kritischer Versorgungsstrukturen sowie spezialisierte Versorgungsbereiche mitgeplant und umgesetzt werden". Dafür fordern die Ärzte ausreichend Mittel aus den geplanten Sondervermögen bereitzustellen.
Hinweis auf bestehendes Diskriminierungsverbot und Wahlkampfrede von Friedrich Merz ergänzt.
(mack)