Musik-Riesen verhandeln mit KI-Unternehmen über Nutzung von Songs
Die drei Plattenfirmen Sony, Universal und Warner wollen sich mit den KI-Unternehmen Suno und Udio außergerichtlich über die Nutzung von Musikstücken einigen.
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Die Musikunternehmen Universal Music Group, die Warner Music Group und Sony Music Entertainment streben eine Einigung mit den beiden Start--ups Suno und Udio an. Sie verhandeln über ein Modell für die Nutzung von Musikstücken zum Training von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Das berichtet die US-Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg.
Die drei großen Major-Plattenlabel wollen von Suno und Udio Lizenzgebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken. Daneben wollten die drei jeweils einen Anteil an den beiden Unternehmen übernehmen, berichtet Bloomberg unter Berufung auf Quellen mit Insider-Wissen über die Gespräche.
Suno und Udio nutzten generative KI, um Musikstücke zu generieren. Die KI erzeugt einen Song nach den Vorgaben des Komponisten, etwa: eine Power-Ballade im Stil der Scorpions über das Ende einer Beziehung. Aus dieser Texteingabe erzeugt die KI dann ein Musikstück.
Um dazu in der Lage zu sein, muss eine KI zuerst anhand von sehr großen Datenmengen – in dem Fall Musikstücken – trainiert werden. Die Plattenfirmen wirft Suno und Udio vor, ihre Systeme mit Stücken trainiert zu haben, an denen sie die Verwertungsrechte halten. Die Recording Industry Association of America (RIAA), der Branchenverband der US-Musikindustrie, hat die beiden KI-Unternehmen deshalb im vergangenen Jahr wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Urheberrechtsverletzung oder Fair Use?
Die RIAA verlangt bis zu 150.000 US-Dollar pro genutztem Song. Für die beiden Unternehmen könnte das Zahlungen in Milliardenhöhe bedeuten. Diese wiederum argumentieren, ihre Nutzung der Musikstücke sei durch den Fair Use gedeckt. Beide Seiten suchen nun offensichtlich nach einer Einigung, statt weiter vor Gericht zu streiten.
Die Verhandlungen der Plattenfirmen mit den KI-Unternehmen laufen derzeit. Dadurch entstehe ein Wettlauf, welches KI-Unternehmen und welche Plattenfirma zuerst eine Einigung erzielten, schreibt Bloomberg. Die Verhandlungen seien jedoch schwierig, weil die Plattenfirmen mehr Kontrollen, die beiden KI-Startups jedoch mehr Flexibilität wollen. Keines der Unternehmen äußerte sich auf eine Anfrage von Bloomberg.
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Die Frage nach der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten betrifft nicht nur die Musikbranche. Auch Verlage und Medienunternehmen beschäftigt die Thematik. In Europa hat ein ungarisches Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und um Klärung mehrerer Fragen in dem Verfahren des ungarischen Medienunternehmens Like gegen den US-Internetkonzern Google gebeten.
(wpl)