Arbeitsauftrag: Schulen in Baden-Württemberg sollen die Smartphone-Frage lösen

Schulen sollen per Änderung des Schulgesetzes dazu verpflichtet werden, Regeln für die private Nutzung von Mobilgeräten zu erarbeiten. Strenge wird beworben.

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Kinderhand mit Smartphone

(Bild: REC Stock Footage/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg will im Schulgesetz verankern, dass Schulen Regeln für den Umgang mit privaten Mobilgeräten erarbeiten. Die Änderungen im Schulgesetz sollen insbesondere für eine rechtliche Absicherung sorgen, da es bei dem Thema auch um Eigentumsrechte gehe. Eine einheitliche Lösung für alle Schulen des Landes wird nicht angestrebt, da diese neben der Rechtssicherheit "zugleich die Möglichkeit [erhalten sollen], auf die jeweilige Altersstruktur, das pädagogische Konzept und konkrete Herausforderungen flexibel" reagieren zu können. Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser empfiehlt allerdings schon zum Auftakt eine restriktive Haltung.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte: "Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben. Davor haben bislang einige wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen." Die Änderung im Schulgesetz solle Prozesse vor Ort anstoßen, um "passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden". Im März dieses Jahres hatte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) bereits eine schulgesetzliche Regelung zum Thema angekündigt.

Für die Erarbeitung der Regeln innerhalb einer Schulgemeinschaft will das Kultusministerium Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zur Verfügung stellen. Zudem sollen Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung die Aushandlungsprozesse erleichtern. Die Umsetzung soll im Schulgesetz durch den neu einzufügenden § 23 Absatz 2b verpflichtend werden. Dieser lege fest, "dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen."

Obwohl in der Mitteilung des Kultusministeriums mehrfach betont wird, dass Schulgemeinschaften die Freiheit haben sollen, individuelle, ortsspezifische Regelungen zu finden, wird durch Einschätzungen von Bildungsstaatssekretärin Boser eine strickte Regelgebung beworben: "Handys und Tablets sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Wir müssen unseren Schülerinnen und Schülern natürlich beibringen, wie sie Informationstechnologie sinnvoll nutzen und medienpädagogische Fragen auch mit Blick auf den Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats im Unterricht behandeln. Aber die private Nutzung von Handys und anderen Geräten muss in der Schule und der Nachmittagsbetreuung mit aller Kraft zurückgedrängt werden. Der dauernde Blick aufs Handy in den Pausen oder im Unterricht stört die Konzentration und führt zur Vereinsamung."

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Mit der Entscheidung, erklärt das Kultusministerium, beschließe Baden-Württemberg "einen bildungspolitischen Kurs, der zunehmend auch von Wissenschaft und Elternschaft eingefordert wird." Dieser beinhalte einen größeren Fokus auf die Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung von digitaler Kompetenz mit definierten Zielen und einen bewussten Umgang mit Technik – nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulalltag. Kretschmann erläuterte: "Schule muss den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln, dass sie sich mündig und selbstbestimmt in einer zunehmend digitalen Welt bewegen können. Denn nach Schulschluss hilft die Schulordnung nichts mehr. Darauf muss die Schule vorbereiten."

Zuletzt hat sich der neue Kultusminister von Rheinland-Pfalz für individuelle Absprachen in Schulen statt Verbotsdebatten ausgesprochen. Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen setzen derzeit auf weitere Debatten zu dem Thema, sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. In Bremen und Hessen ist bereits die Entscheidung gefallen, strikte Regelungen zum Umgang mit privaten Mobilgeräten in Schulen landesweit festzulegen und umzusetzen.

(kbe)