Justiz: Erste Klagen vor dem Amtsgericht sollen rein digital möglich sein
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür laut einem Gesetzentwurf künftig ein durchgängig digitales Verfahren offenstehen.
(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mithilfe digitaler Technologien den Zugang zur Gerichtsbarkeit erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Sie hat dazu am Freitag den Entwurf eines Gesetzes veröffentlicht, mit dem ein neues Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit entwickelt und erprobt werden soll. Demnach wird zunächst Bürgern, die eine überschaubare Geldforderung vor dem Amtsgericht einklagen wollen, ein einfaches und durchgängig digital geführtes Verfahren offenstehen.
Das "zivilgerichtliche Online-Verfahren" haben das Justizministerium und der DigitalService des Bundes bereits vor Kurzem entwickelt und vorgestellt. Damit können Bürger seit Ende März eine Klage im Bereich der Fluggastrechte mithilfe eines digitalen Eingabesystems erstellen und bei angeschlossenen Justizeinrichtungen einreichen. Das betrifft insbesondere Fälle von Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zum Start unterstützten sieben "Pilotgerichte" das Legal-Tech-Projekt mit fachlicher Expertise.
Dieser Online-Dienst soll nun ausgebaut und zunächst auf das Einklagen kleiner Streitwerte ausgeweitet werden. Rechtsuchende werden laut dem Entwurf, der auf einer Regierungsvorlage aus der Ampel-Zeit aufbaut, beim Erstellen einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt. Für die Klageeinreichung wird zunächst weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt. Bürger sollen dafür den im Herbst 2023 gestarteten kostenlosen Dienst Mein Justizpostfach nutzen. Dafür benötigen sie für den Login die umstrittene BundID. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden, dessen Einsatz ebenfalls umkämpft ist.
GerichtsgebĂĽhren sollen sinken
Die Landesregierungen will das Justizressort ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte zu bestimmen, die das Online-Verfahren im Echtbetrieb testen. Die allgemeinen Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) sollen so ergänzt werden, dass eine mündliche Verhandlung nicht nötig ist und zugleich der Einsatz von Videokonferenzsystemen ausgeweitet wird. Das Beweisverfahren wird der Initiative zufolge erleichtert. Die Verkündung eines Urteils im Online-Verfahren soll durch dessen rechtswirksame digitale Zustellung ersetzt werden können.
Videos by heise
Gleichzeitig soll durch die Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und die stärker datenbasierte Kommunikation die Arbeit an den Gerichten – insbesondere in Massenverfahren wie im Bereich der Fluggastrechte – effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden.
Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um den Dienst weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung geplant. Die Gerichtsgebühren für das digitale Verfahren sollen abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen. Hubig betonte: "Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz." Das Vorhaben muss noch durchs Bundeskabinett, das Parlament und die Länderkammer.
(nen)