Polizei-Handys seit Cyberangriff nicht nutzbar

Ein Angriff auf die Diensthandys der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern könnte größere Folgen haben als angenommen. Derzeit sind die Handys nicht im Einsatz.

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Zwei deutsche Polizeiautos

(Bild: C. Nass/Shutterstock.com)

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  • dpa

Ein Cyberangriff auf Diensthandys der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns hat offenbar weitreichendere Folgen als zunächst vermutet worden ist. Nach unbestätigten Informationen könnten sämtliche für die polizeiliche Arbeit genutzten Smartphones unbrauchbar sein. Offenbar besteht die Gefahr, dass die Hacker auch nach einem Neustart Zugriff auf sensible Daten und den E-Mail-Verkehr der Polizei haben.

Laut Ministerium hat es Anfang Juni über den Server, der die Mobiltelefone der Beamten (sogenannte mPol-Geräte) vernetzt, einen "Angriffsversuch" gegeben. Zunächst war davon die Rede, dass die Mobilgeräte nur "für einige Tage nicht in vollem Umfang im Streifendienst genutzt werden können". Doch sei noch immer in der Klärung, welche Auswirkungen der Angriff auf die Endgeräte hat, hieß es.

Weder die Smartphones noch der betroffene Server befinden sich laut Ministerium im Einsatz. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, dass die Landespolizei ihre Smartphones im alltäglichen Dienst nicht nutzt und stattdessen wieder auf die alte Funktechnik zurückgreifen müsse.

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Damit solle auch eine Gefährdung der gesamten weiteren IT-Infrastruktur der Polizei ausgeschlossen werden. Zu den Hintermännern des Angriffs liefen strafrechtliche Ermittlungen. Informationen über laufende Ermittlungsverfahren der Polizei seien vom Hackerangriff nicht betroffen. Diese befänden sich auch auf anderen Servern der Landespolizei.

Mit Millionenaufwand ist die Landespolizei mit speziell geschützten und auf den jeweiligen Nutzer gemünzten Diensthandys ausgestattet worden. Mit diesen Geräten konnten laut Ministerium auf Streifenfahrten und -gängen rasch online Abfragen nach Fahrzeughaltern erfolgen oder Prüfungen von Ausweispapieren und weitergehende Recherchen vorgenommen werden. Dies muss nun wieder umständlich über Funk im Polizeirevier abgefragt werden.

Das Innenministerium hat den Innenausschuss des Landtags ĂĽber den Vorfall und den Stand der Ermittlungen informiert, die Ausschussmitglieder aber zum Stillschweigen verpflichtet.

(vbr)