Wirtschaftsministerium will Überwachung der Telekommunikation ausdehnen

Nach einem Entwurf für die neue TKÜV würden sämtliche Telekommunikations-Kennungen von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern bis zu ganzen Funkzellen abhörbar.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 801 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Der dreijährige Streit um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.

Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben.

Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations-Überwachungsverordnung bringt c't aktuell:

Siehe dazu auch: (jk)