Europäischer Gerichtshof soll Lizenzgebühren der RegTP prüfen
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts könnten Gebührenbescheide der Regulierungsbehörde gegen das Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) will zwei Gebührenbescheide in Höhe von 67.300 Euro und 5.420.000 Euro der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überprüfen lassen. In einem anderen Verfahren hatte das Leipziger Gericht bereits festgestellt, dass die zu Grunde liegende Gebührenverordnung nach nationalem Recht nichtig ist. Die Kläger in diesen Verfahren hatten es jedoch versäumt, die Gebührenbescheide für die Lizenzerteilung rechtzeitig anzufechten, sodass sie nach deutschem Recht trotz festgestellter Rechtswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter könnten die Bescheide aber auch nach der Telekommunikationsrichtlinie der EU rechtswidrig sein, weil danach die Behörde in der Pflicht war, angemessene Verwaltungskosten sicherzustellen. Wenn das Gericht der EU einen Verstoß gegen diese Pflicht bejahen sollte, muss obendrein die Frage geklärt werden, ob sich aus dem Gemeinschaftsrecht auch eine Pflicht zur Gebührenerstattung ergibt, unabhängig davon, dass die Bescheide nach nationalem Recht inzwischen unanfechtbar sind. (tig)