Umgang mit Conni-Memes im Internet: Zweite Klarstellung des Carlsen-Verlags
Dank KI-Bildgeneratoren werden in sozialen Netzen Memes unter Bezug auf die Kinderbuchfigur Conni verbreitet. Der Verlag hat sich dazu geäußert.
(Bild: Carlsen Verlag)
Nachdem der Carlsen Verlag öffentlich Fragen zu den vielfach geteilten Conni-Memes beantwortet hat, hat der Verlag nun noch einmal nachgelegt. Damit wolle man "Missverständnissen" durch eine "oft verkürzende Darstellung des Sachverhalts" entgegentreten. Inhaltlich hat sich die Position dabei nicht geändert. Carlsen wiederholt unter anderem auf LinkedIn noch einmal den Hinweis, dass für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten klare Regeln gelten. Anders als teilweise kolportiert, drohe man nicht allen Meme-Ersteller*innen mit Klagen. Man fordere aber, "menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen der Conni-Figur" aus dem Internet zu löschen.
Teil deutscher Kinderzimmer
Hintergrund der inzwischen zwei offiziellen Statements von Carlsen sind KI-generierte Bilder, die Conni aus der gleichnamigen Kinderbuchreihe zeigen und beispielsweise auf tagesaktuelle Geschehnisse Bezug nehmen. Die Geschichten um das Mädchen mit dem Ringelshirt und der roten Schleife im Haar gehören seit Jahrzehnten zum Standardrepertoire in den Regalen deutscher Kinderzimmer. Diese Bekanntheit und die oft schablonenhaften Titel haben dafür gesorgt, dass seit der Verfügbarkeit von KI-Bildgeneratoren immer wieder Memes im Internet verbreitet wurden, die darauf Bezug genommen haben. Mitte Juni hat der Carlsen-Verlag dann per Pressemitteilung klargestellt, dass für kein Conni-Meme eine Genehmigung oder Freilage vorliegt.
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Schon damals hat sich der Verlag von kursierenden "menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen Verwendungen der Conni-Figur" distanziert und erklärt, dass gegebenenfalls rechtliche Schritte geprüft werden. Auch kommerzielle Nutzungen könne man "nicht akzeptieren", hier sei ein gerichtliches Vorgehen bisher aber nicht erforderlich gewesen, heißt es. Werde auf die Rechtswidrigkeit einer Benutzung etwa zu Werbezwecken hingewiesen, würden die Inhalte in der Regel gelöscht.
Explizit nicht wurde bislang den Verantwortlichen jener "harmlosen und humorvollen Memes" gedroht, die es laut Carlsen eben auch gibt. Diese seien rechtlich gar nicht zu beanstanden.
In dem LinkedIn-Eintrag verwahrt sich Carlsen nun der Darstellung, dass das Recht auf Satire und die künstlerische Freiheit nicht geachtet werde – wie manche Menschen in sozialen Netzwerken behauptet haben. Man freue sich darüber, dass die Kinderbuchfigur so beliebt ist, "dass sie sehr viele Menschen zu verspielten und lustigen Beiträgen im Internet inspiriert". Doch es gelten eben klare Regeln, die man aus der Perspektive der Urheber und Urheberinnen nachvollziehbar finde. Als Verlag habe man den Auftrag, deren Rechte zu schützen und diesen Schutz auch durchzusetzen. Angesichts der rasanten Entwicklungen im KI-Bereich nehme man das besonders ernst.
(mho)