Sky bessert beim Jugendschutz-System nach [2. Update]

Nachdem das bisherige Jugendschutzsystem für juristische Scherereien gesorgt hat, bittet der Pay-TV-Sender seine Kunden nun um Mithilfe.

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Von
  • Nico Jurran

Das Schreiben, das Sky seinen Abonnenten in diesen Tagen zukommen lässt, beginnt überaus positiv. Es sei das Bestreben des Pay-TV-Senders, seinen Kunden "stets den besten Service zu garantieren". Dazu zähle auch, dass man den Abonnenten "schon heute" ermögliche, Programme mit Altersbeschränkung auch außerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Sendezeiten anzusehen – "ganz im Gegensatz zum frei empfangbaren Fernsehen". Diese Möglichkeit verdanke man seinem "innovativem Jugendschutz-System", dessen Vorteile die Kunden "sicherlich sehr schätzen".

Stutzig werden kann man als Abonnent bei so viel Selbstbeweihräucherung jedoch über die Mitteilung im zweiten Absatz, wonach Sky ein neues Jugendschutz-System entwickelt habe, für dessen Aktivierung die einmalige Mitarbeit des Kunden nötig sei. Hierfür muss sich der Kunde eine vierstellig Zahlkombination mit nicht mehr als drei gleichen Ziffern als "neue persönliche Jugendschutz-PIN" überlegen und diese, samt Smartcardnummer und bis dahin aktueller PIN, einem Sky-Kundenberater unter einer kostenfreien Telefonnummer mitteilen.

Über die Gründe, die der "händische" Wechsel der PIN wirklich haben dürfte, schweigt sich Sky in dem Schreiben indes aus: Anfang Mai hatte der Pay-TV-Sender vor dem LG Duisburg wegen seines mangelhaftem Jugenschutz-Systems eine einstweilige Verfügung kassiert. Die durch ihr Online-Alterskontrollsystem ueber18.de bekannt gewordene Resisto IT GmbH hatte nachgewiesen, dass Minderjährige ohne nennenswerte Schwierigkeiten die angeblich "sichere" Jugendschutz-PIN von Sky Deutschland aus der Nummer der ausgegebenen Smartcards binnen Sekunden selbst berechnen können. Entsprechende Anleitungen fanden sich im Internet. Mit Hilfe der Jugendschutz-PIN können Kinder auf Sky dann Filme "ab 16" und "ab 18" sehen – zur besten Sendezeit tagsüber und ab 20 Uhr. Der Sky-Kanal "Beate Uhse TV" war daraufhin nur noch ab 23 Uhr ausgestrahlt worden.

Zwar setzte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollstreckung der einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Sender Ende Juli einstweilen aus (siehe Update), sodass Beate Uhse TV wieder regulär ausgestrahlt werden konnte. Resisto-IT-Geschäftsführer Tobias Huch kündigte jedoch an, das Verfahren bis zum Ende durchziehen zu wollen. Insoweit ist es durchaus nachvollziehbar, dass Sky sein Jugendschutz-System jetzt lieber noch einmal nachbessert.

Update:
In der ersten Fassung der Meldung stand fälschlicherweise, das OLG Düsseldorf habe die einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Sender Ende Juli wieder aufgehoben. Die mit dem Fall betraute Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte wies daher darauf hin, dass das OLG Düsseldorf die einstweilige Verfügung gegen Sky nicht aufgehoben, sondern nur deren Vollstreckung einstweilen eingestellt habe. Diese Entscheidung könne seitens des Gerichts jederzeit wieder geändert werden.

Die Darstellung, das OLG hätte die einstweilige Verfügung aufgehoben, wertet Dr. Arthur Waldenberger, Partner der genannten Kanzlei, als "Propaganda eines defizitären Fernsehsenders". Resisto-IT-Geschäftsführer Tobias Huch hatte kurz nach dem Urteil in einem mit den Stichworten "dubios" und "unrechtstaatlich" gekennzeichneten Twitter-Beitrag erklärt, dass das Gericht habe seine Entscheidung getroffen, "ohne die Akten gelesen zu haben".

In einer Stellungnahme erklärte Huch gegenüber heise online nun, dass er ausdrücklich diesen Schritt von Sky begrüße. "Zwar hätte man das ganze auch noch einfacher, kostengünstiger und kundenfreundlicher machen können, aber wie sagt man so schön 'Wichtig ist, was hinten rauskommt'.", so Huch. Für ihn stehe jedenfalls fest, dass sich mit dieser Umstellung die zuständige Bayerische Landesmedienanstalt und die Kommission für Jugendmedienschutz "bis auf die Knochen blamiert" habe. (nij)